Wusstest du, dass die Zahl privater E-Scooter immer weiter zunimmt? Etwa 780.000 Deutsche besitzen inzwischen ein solches sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug.[1] Vielleicht hast auch du dir schon einen E-Scooter zugelegt – oder nutzt ab und an einen Leih-Scooter. Dann solltest du diesen Blogbeitrag aufmerksam lesen: Denn es gibt Regeln für E-Scooter, die du beachten musst.
E-Scooter sind ideal, um kostengünstig, umweltfreundlich und unkompliziert kurze Strecken zurückzulegen. Aber sie sind keine Spielzeuge! Welche Regeln im Straßenverkehr speziell für E-Scooter-Fahrer gelten, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ – kurz Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) – festgelegt.
Ein Tipp, falls du mal in Schwierigkeiten gerätst: Mit dem ERGO Rechtsschutz sicherst du dir Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten, auch finanziell – und nicht nur im Straßenverkehr.
Was du auf dem E-Scooter darfst – und was nicht
Bisher gelten für E-Scooter im Straßenverkehr größtenteils die gesetzlichen Vorgaben, die auch Fahrradfahrer beachten müssen.
Wahrscheinlich hast du schon mitbekommen, dass für April 2025 eine Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung angekündigt war. Dabei sollten die Regeln für E-Scooter weiter an die bereits bestehenden Regelungen für Fahrräder angepasst werden. Diese Änderungen hat der Gesetzgeber allerdings noch nicht umgesetzt. Wir verraten dir, was jetzt gilt und was geplant ist:
Die wichtigsten E-Scooter Regeln für dich zusammengefasst:
- Wenn ein Fahrradweg zur Verfügung steht, musst du diesen auch mit deinem Elektroroller benutzen. Ansonsten musst du auf der Straße fahren, denn Gehwege – und auch Fußgängerzonen – sind für E-Scooter tabu.
- Fahrradampeln gelten auch für E-Scooter. Nur wenn es keine gibt, sind Ampeln für den fließenden Verkehr ausschlaggebend. Dazu ist eine Änderung geplant: An Ampeln mit Grünpfeil für rechtsabbiegende Radler sollst du künftig auch als E-Scooter-Fahrer abbiegen dürfen, wenn der Verkehr es zulässt.
- Bei Einbahnstraßen gilt: Erlaubt das Zeichen „Radfahrer frei“, eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung zu befahren, ist das für E-Scooter nicht erlaubt (soll aber künftig angepasst werden).
- Noch gibt es für E-Scooter das Zeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“. Es erlaubt das Fahren mit dem E-Scooter in eigentlich verbotenen Bereichen. Wird es abgeschafft, soll das Zeichen „Radfahrer frei“ auch E-Scooter mit einschließen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du etwa in einer Fußgängerzone auf deinem Elektroroller unterwegs sein darfst, achte auf das entsprechende Schild.
Aber Vorsicht: Mehr als Schrittgeschwindigkeit ist auf Gehwegen und in Fußgängerzonen grundsätzlich nicht gestattet.“
- Fährst du unerlaubt auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone, musst du mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Mit den neuen Regeln wird es übrigens erhöht.
- Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, ist und war schon immer verboten. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass du auch für dieses Vergehen ein höheres Verwarnungsgeld bezahlen musst, wenn du dabei erwischt wirst.
- Achtung, noch ist es nicht erlaubt, mit E-Scootern nebeneinander zu fahren, wenn du den Verkehr dabei nicht behinderst. Das ist bislang nur Fahrrädern vorbehalten, soll aber ebenfalls geändert werden.
Vor der Fahrt: Unter diesen Voraussetzungen darfst du E-Scooter fahren
Einer der großen Vorteile von E-Scootern ist, dass du keinen Führerschein dafür benötigst. Jeder ab 14 Jahre darf hierzulande einen der kleinen Flitzer fahren. Diese dürfen übrigens bis zu 20 km/h schnell sein.
Achtung: Modelle mit mehr Leistung erhalten keine Betriebserlaubnis und dürfen dementsprechend nur auf Privatgelände benutzt werden.“
Genau wie beim Fahrradfahren bist du übrigens nicht verpflichtet, auf dem E-Scooter einen Helm zu tragen – du solltest es aber trotzdem tun. Denn es kommt immer öfter zu Unfällen mit schweren Personenschäden, in die E-Scooter-Fahrer verwickelt sind. Ein Helm schützt dich dann vor gefährlichen Kopfverletzungen und kann im Fall der Fälle sogar Leben retten.
Tipp: Mit der ERGO Unfallversicherung schützt du dich gegen die finanziellen Folgen von Unfällen.
Absetzen solltest du vor der Fahrt deine Kopfhörer. Zwar ist es nicht verboten, während dem Cruisen über Ohrstöpsel oder Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren. Die Lautstärke musst du dabei aber so einstellen, dass du Fahrradklingeln, das Hupen von Autos und andere Warnsignale wahrnehmen kannst.
Ohne Kopfhörer zu telefonieren ist hingegen genau wie im Auto tabu!“
Auch wenn du alkoholisiert bist, solltest du besser auf eine Fahrt mit dem E-Scooter verzichten. Denn es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Das heißt: Schon ab 0,3 Promille giltst du als „relativ fahruntüchtig“ und musst bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen mit Konsequenzen rechnen. Etwa bei einer leichtsinnigen Fahrweise oder Fahren in Schlangenlinien. Ab 0,5 Promille begehst du mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Übrigens: Für E-Scooter-Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze!“
Nach der Fahrt: So parkst du deinen E-Scooter richtig
Du ahnst es sicher schon: Auch beim Parken gelten für E-Scooter dieselben Voraussetzungen wie für Fahrräder. Du darfst deinen E-Scooter also am Straßenrand, auf dem Gehweg und sogar in der Fußgängerzone abstellen, sofern du andere dadurch nicht behinderst. Achte aber unbedingt darauf, dass all dies auch in deiner Gemeinde gilt! Denn immer mehr Städte weisen spezielle Parkflächen – und Parkverbotszonen – für E-Scooter aus.
Auch was die Mitnahme deines Elektrorollers in S-Bahn, Bus und Tram angeht, solltest du dich vorab informieren. Denn Hamburg, Frankfurt, München und andere Städte verbieten es aufgrund von Explosions- und Brandgefahr, E-Scooter im öffentlichen Nahverkehr mitzuführen.
Übrigens: Für private E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Moped- und Rollerversicherung von ERGO beinhaltet darüber hinaus eine Teilkaskoversicherung. Sie leistet unter anderem dann, wenn dein E-Scooter beschädigt oder zerstört wird oder dir abhandenkommt.
Besitzt du einen E-Scooter – oder planst du, dir einen zuzulegen? Erzähl uns gern in den Kommentaren davon.
#EinfachWeilWichtig
[1] https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/e-scooter-setzen-sich-auf-deutschlands-strassen-durch-185626
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