Wusstest du, dass es etwa 250.000 Arten von Schimmelpilzen gibt?[1] Zwar hat jeder bei uns im Team schon mal verschimmelte Lebensmittel im Kühlschrank entdeckt. Von Schimmel in der Wohnung sind wir aber bisher verschont geblieben. Sicher auch deshalb, weil wir sehr darauf achten, dass es gar nicht so weit kommt. Heute teilen wir unsere Tipps, wie auch du Schimmel in der Wohnung vermeidest – und was du tun kannst, wenn es dafür zu spät ist.
Die Energiekosten sind nach wie vor hoch. Viele möchten daher sparen und weniger heizen – oder sogar gar nicht. Aber das ist gerade in der kalten Jahreszeit alles andere als gemütlich. Außerdem entsteht dadurch Schimmelgefahr.
Die Pilzsporen sehen nicht nur unschön aus, sie sind auch ein echtes Risiko für die Gesundheit.“
So beugst du Schimmel in der Wohnung vor
Unsere Kollegin Alisa würde sagen: Der beste Schimmel ist der, der sich aus dem Staub macht … oder so ähnlich. Was sie damit meint:
Du solltest darauf achten, dass erst gar kein Schimmel in der Wohnung entsteht.“
Mit den Tipps, die wir für dich zusammengestellt haben, schützt du dein Zuhause effektiv vor den schädlichen Sporen.
Unsere besten Anti-Schimmel-Maßnahmen
- Je höher die Luftfeuchtigkeit in deinen Wohnräumen, desto eher bildet sich Schimmel. Idealerweise liegt sie bei maximal 55 %. Spezialtipp: Lege dir ein Thermo-Hygrometer zu. Diese Geräte kosten nur wenige Euro und messen verlässlich den Feuchtigkeitsgehalt in deiner Wohnung.
- Mehrmals täglich stoßlüften, anstatt die Fenster dauerhaft gekippt zu lassen, reduziert die Luftfeuchtigkeit.
- Es sollte in allen Räumen ähnlich warm sein, auch in denen, die du nicht oder nur selten nutzt.
- Achte beim Heizen darauf, dass in den kalten Monaten die Temperatur nicht unter 16 Grad liegt.
- Besondere Vorsicht ist dort angebracht, wo viel Wasserdampf und Feuchtigkeit entstehen. Etwa beim Kochen, Duschen oder Wäschetrocknen. Steuere mit Trocknungsmaßnahmen gegen und ziehe z. B. nach dem Duschen die Fliesen mit einem Wischer ab.
- Während du schläfst, gibt dein Körper viel Feuchtigkeit an Matratze und Bettwäsche ab. Daher nach dem Aufstehen das Schlafzimmer unbedingt gründlich durchlüften.
- Außenwände – und solche zum Treppenhaus oder zur Garage – nicht mit großen Möbeln zustellen. Ansonsten kann sich dazwischen Feuchtigkeit bilden. Als Faustregel gilt: Mindestens 10 cm Abstand zwischen Wand und Möbeln.
- Achte darauf, dass deine Heizkörper frei sind und die erzeugte Wärme an den Raum abgeben können – und nicht von Gardinen und Co. daran gehindert werden.
- Auch Mängel in der baulichen Substanz können Schimmelbildung begünstigen. Etwa alte, undichte Fenster oder nicht ausreichend isolierte Außenwände. Überprüfe solche „Problemstellen“ regelmäßig auf Schimmelbefall.
Was tun bei Schimmel in der Mietwohnung?
Selbst wenn du Schimmel in der Wohnung vorbeugst: Finden die Pilze geeignete Wachstumsbedingungen vor, können sie sich rasend schnell vermehren.
Entdeckst du Schimmelbefall, heißt es daher: unverzüglich den Vermieter informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.“
Denn Schimmel in der Wohnung muss möglichst sofort und rückstandslos beseitigt werden, damit er sich nicht weitervermehren kann. Außerdem drohen Schadenersatzforderungen, wenn Folgeschäden entstehen, weil du dem Vermieter den Schimmelbefall nicht mitgeteilt hast.
Kleine Stellen kannst du eventuell selbst vom Schimmel befreien, bei schimmelnden Fliesenfugen oder Tapeten sollte besser der Fachmann ran. Der kann im Idealfall auch die Ursache herausfinden – und dir so wichtige Tipps liefern, wie du einen erneuten Befall vermeidest.
Schimmelnde Polster und Ähnliches sind übrigens nicht mehr zu retten. Hier heißt es: Ab auf den Sperrmüll.“
Wer ist schuld am Schimmel in der Wohnung?
Schimmel in der Wohnung führt nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Denn oft ist die Ursache unklar oder nur von einem Schimmelexperten zu ermitteln. Damit wir im Fall der Fälle vorbereitet sind, haben wir uns informiert, welche Rechte und Pflichten wir als Mieter bei Schimmelbefall haben:
Schimmel in der Mietwohnung – das gilt
- Grundsätzlich muss der Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung während der sogenannten Heizperiode – also von Oktober bis April – ausreichend beheizt werden kann.
- Auf der anderen Seite ist der Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung sorgsam zu behandeln. Und dazu zählen auch regelmäßiges Lüften und angemessenes Heizen der Wohnräume.
- Schimmel gilt als Mangel, den der Vermieter beseitigen muss. Tut er das nicht, hast du als Mieter Anspruch auf Mietminderung. Unter Umständen kannst du alternativ selbst einen Fachbetrieb mit der Schimmelbeseitigung beauftragen.
- Unser Tipp: Mindere die Miete besser nicht eigenmächtig, sondern überweise den kompletten Betrag unter Vorbehalt. So bist du abgesichert, falls du und dein Vermieter vor Gericht landen sollten – und kannst Rückzahlungen einfordern.
Übrigens: Eine Rechtsschutzversicherung schützt nicht nur bei juristischen Streitigkeiten mit dem Vermieter, sondern unterstützt in sämtlichen Rechtsangelegenheiten. Zusätzlich profitierst du von einer kostenlosen Anwaltshotline, freier Anwaltswahl und individuellen Zusatzbausteinen für einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
Aber natürlich hoffen wir, dass es gar nicht erst zu solchen Streitigkeiten kommt 🙂
Hattest du schon einmal Schimmel in der Wohnung? Und wie bist du ihn wieder losgeworden? Berichte uns in den Kommentaren von deinen Erfahrungen.
#EinfachWeilWichtig
[2] https://gesund-wohnen.com/haus/gelber-gruener-schwarzer-schimmel-schimmelarten-im-ueberblick/
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