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Naturkatastrophe im Urlaub: Das solltest du wissen

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Wusstest du, dass es 2023 weltweit 398 Naturkatastrophen gab?[1] Auch in beliebten Urlaubsregionen wie Indonesien oder der Karibik kann es zu Erdbeben, Waldbränden, Vulkanausbrüchen und Co. kommen. Mit der Zahl der Extremwetterereignisse steigt auch die Wahrscheinlichkeit, auf Reisen davon betroffen zu sein. Welche Rechte du bei einer Naturkatastrophe im Urlaub hast, was du beim Stornieren beachten musst und wann die Versicherung einspringt, haben wir für dich zusammengefasst.

Bei uns im Team war bisher noch niemand von einer Naturkatastrophe im Urlaub betroffen und wir hoffen natürlich, dass das auch so bleibt. Aber das Risiko reist immer mit – nicht nur in exotischen Ländern.

Wichtig: Oft lassen sich Reisen nur dann kostenfrei stornieren, wenn „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ vorliegen.

Damit sind Ereignisse gemeint, die weder der Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft noch der Urlauber selbst hätte verhindern können.

Naturkatastrophe im Urlaub: unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand?

Auf Naturkatastrophen im Urlaub trifft das zu, wenn dadurch das Risiko einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung besteht. Gleiches gilt z. B. auch für schwere Epidemien mit hoher Ansteckungsgefahr.

Selbst wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, handelt es sich nicht automatisch um so einen unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstand. Auch Krankheiten, die z. B. nur für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder etwa für Schwangere gefährlich sind, gelten ausschließlich für diese Gruppen als außergewöhnlicher Umstand.

Das bedeutet: Ob du deine Reise aus „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen“ kostenfrei stornieren kannst, ist – wie meist – vom Einzelfall abhängig.“

Wende dich am besten frühzeitig an deinen Reiseveranstalter, um das abzuklären.

Was, wenn es vor der Reise zu einer Katastrophe im Urlaubsland kommt?

Eine Freundin von Susanne hat letztes Jahr ihren Urlaub auf Rhodos storniert, nachdem dort verheerende Waldbrände in der Nähe ihrer Unterkunft ausgebrochen sind. Da die Brände eine erhebliche Beeinträchtigung für den Trip waren, ging das bei ihrer Pauschalreise gebührenfrei.

Übrigens: Löst der Reiseveranstalter selbst einen bereits geschlossenen Vertrag, weil er den Urlaub aufgrund einer Naturkatastrophe nicht durchführen kann, erhältst du bereits geleistete Zahlungen natürlich zurück.

Kai reist regelmäßig nach Südtirol. Die heftigen Überschwemmungen letztes Jahr haben ihn nicht betroffen, aber sein Cousin hatte weniger Glück: Dessen Urlaub fiel buchstäblich ins Wasser. Da die gebuchte Berghütte zugänglich war sowie keine Gefahr für Leib und Leben bestand, verweigerte ihm der Vermieter eine kostenfreie Stornierung. Damit war er sogar im Recht, denn er konnte trotz des Unwetters seine vertraglich zugesagte Leistung erbringen.

Pylonen stehen neben einem umgestürzten, entwurzelten Baum.

Wenn eine Naturkatastrophe im Urlaub passiert

In der Türkei kommt es immer wieder zu schweren Erdbeben. Ülkü hat zum Glück noch keins erlebt – im Gegensatz zu einem befreundeten Paar: Auf einer Familienfeier im Südosten des Landes begann der Boden immer wieder heftig zu wackeln. Ülküs Freunden war schnell klar: Sie wollten ihr Hotel, das mitten im Erdbebengebiet lag, so schnell wie möglich verlassen und die vorzeitige Rückreise antreten.

Das Geld für die nicht in Anspruch genommenen restlichen Tage haben sie zurückerhalten, da ihr Aufenthalt durch das Erdbeben erheblich beeinträchtigt war. Und weil sie Flug und Unterkunft pauschal gebucht hatten, kümmerte sich der Reiseveranstalter sogar um die Organisation der verfrühten Heimreise.

Bei einer Individualreise wie bei Kais Cousin sieht das anders aus.

Denn bei einer Naturkatastrophe im Urlaub gilt dann das nationale Recht des Landes, in dem sich dein gebuchtes Hotel, Apartment, Bungalow und Co. befindet.“

Verbringst du deinen Urlaub allerdings in einer eine Finca auf Mallorca, die einem in Deutschland lebenden Vermieter gehört, gilt deutsches Recht.

Sichere dich gegen Stornokosten ab!

Ist es dir aus bestimmten persönlichen Gründen nicht möglich, deine Reise anzutreten, kommt eine Reiserücktrittsversicherung für die Stornokosten auf. Die ERGO Reiserücktrittsversicherung leistet z. B., wenn du deine Reise aufgrund einer schweren Krankheit, einem erheblichen Schaden an deinem Eigentum oder einer betriebsbedingten Kündigung nicht antreten kannst.

Bei Naturkatastrophen, aber auch bei Reisewarnungen lässt sich der Trip meist kostenlos stornieren. Daher greift die Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung in diesen Fällen nicht.

Tipp: Wer sich im Urlaub gegen weitere Unwägbarkeiten absichern möchte, für den ist die RundumSorglos-Reiseversicherung die richtige Wahl. Es gibt sie für einzelne Reisen – oder gleich für ein ganzes Jahr.

Katastrophe der anderen Art: Insolvenz des Reiseveranstalters

So richtiges Urlaubspech hatte Sylvia in diesem Jahr: Ein großer Reiseveranstalter meldete Insolvenz an – kurz nachdem sie dort einen Mietwagen für den Urlaub gebucht hatte. Wie es aussieht, ist das Geld weg.

Zwar müssen Anbieter bei Pauschalreisen ihre Kunden für den Fall einer Insolvenz mit einem zentralen Reisesicherungsfonds absichern, der bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Wenn du aber wie Sylvia Flug, Unterkunft oder Mietwagen individuell buchst, hast du weniger Rechte. Möchtest du das Risiko so gering wie möglich halten, empfehlen wir dir deshalb eine Pauschalreise.

Hast du schon einmal eine Naturkatastrophe im Urlaub erlebt? Berichte uns davon in den Kommentaren!

[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249326/umfrage/anzahl-der-weltweiten-naturkatastrophen/


2Kommentare

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Kommentare

  • Arne Antworten

    Ich habe zum Glück noch keine Naturkatastrophe im Urlaub erlebt. Mit Hilton ist nun jedoch ein Hurrikane, also eine Naturkatastrophe für Florida im Anmarsch. Wie es der Zufall ergibt, haben wir vor einem Jahr für genau diesen Zeitpunkt einen Familienurlaub nach Florida, Tampa gebucht. Aber wir haben ja zum Glück die ergo-RundumSorglos-Reiserücktrittversicherung und können uns Flug- und Unterkunftskosten zurück erstatten lassen. Somit fällt zwar der Urlaub aus, aber finanziell ist es kein Rückschlag.
    Aber halt! Weiter oben im Blog steht: „Bei Naturkatastrophen, aber auch bei Reisewarnungen lässt sich der Trip meist kostenlos stornieren. Daher greift die Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung in diesen Fällen nicht.“ Also ist es doch nicht so ganz klar, ob wir auf unseren Ausgaben sitzen bleiben, denn das Wort „meist“ hat „meist“ nichts gutes zu bedeuten…

  • Sylvia Tichai Antworten

    Hallo Arne,
    ob eine kostenlose Stornierung möglich ist, hängt z. B. davon ab, ob es sich um eine Pauschalreise handelt.
    Wir drücken die Daumen, dass euch alle Kosten erstattet werden und dass ihr euren Urlaub bald nachholen könnt.
    Liebe Grüße von Sylvia aus dem Social Media Team

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