Wusstest du, dass in den 5 größten Städten Deutschlands fast jede dritte Mietwohnung möbliert angeboten wird?[1] Damit hat sich der Anteil innerhalb von nur 3 Jahren fast verdoppelt. Immer mehr Menschen entscheiden sich für diese flexible Wohnform. Doch was genau bedeutet „möblierte Wohnung“? Und welche Regeln gelten für Vermieter und Mieter eigentlich? Hier erfährst du alles, was du vor deinem Einzug wissen solltest.
Was heißt überhaupt „möblierte Wohnung“?
Einfach gesagt: Eine möblierte Wohnung (oder ein möbliertes Haus) sollte mit allem ausgestattet sein, was du zum Leben brauchst:
- Bett
- Tisch und Stühle
- Schränke
- Kochmöglichkeit
- Kühlschrank
Für Vermieter reicht es in der Praxis oft aus, wenn etwa die Hälfte der wesentlichen Einrichtungsgegenstände vorhanden ist. Eine eindeutige gesetzliche Definition, wie vollständig eine möblierte Wohnung sein muss, gibt es nämlich nicht. Deshalb zählen Dinge wie Geschirr, Fernseher oder eine Waschmaschine oft gar nicht dazu.
Tipp: Um Missverständnisse oder Streit zu vermeiden, lass dir vor dem Einzug in deine möblierte Wohnung eine Inventarliste geben.
Oder noch besser: Halte alle Möbelstücke und deren Zustand direkt im Mietvertrag fest.“
Geh die möblierte Wohnung dafür am besten gemeinsam mit dem Vermieter durch und fotografiere alles Wichtige. So kannst du später nachweisen, was schon vorher da war oder bereits beschädigt war.
Ein Streit mit dem Vermieter kann schnell teuer werden – gerade bei möblierten Wohnungen mit vielen Details im Vertrag. Die ERGO Rechtsschutzversicherung steht dir im Ernstfall zur Seite und schützt dich gegen die hohen Kosten von Rechtsstreitigkeiten.
Möblierte Wohnung: Häufige Tricks bei Mietpreis und Nebenkosten
Die Mieten sind aufgrund des knappen Wohnraums teuer – und nicht immer sind die Preise gerechtfertigt. Gerade bei möblierten Wohnungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Zusammensetzung der Miete. Einer der Hauptkostentreiber ist der Aufschlag.
Viele Vermieter orientieren sich an der Faustregel: 2 % des Zeitwerts der Möbel pro Monat.“
Ist das Inventar z. B. 5.000 € wert, könnte die Monatsmiete um 100 € steigen. Auch hier ist die Gesetzeslage schwammig, und nicht selten wird der Zuschlag als versteckte Mieterhöhung genutzt. Dabei soll er nur den Wert der Möbel abdecken – ein zu hoher Zuschlag kann sogar unzulässig sein.
Frage deshalb vor Vertragsabschluss genau nach, wie sich der Mietpreis zusammensetzt. Vergewissere dich, dass der Möblierungszuschlag nachvollziehbar ist. Achte zudem darauf, ob Nebenkosten wie Strom, Wasser und Internet als Pauschale oder als Vorauszahlung abgerechnet werden – und dass hier keine Doppelberechnungen entstehen. Das ist nämlich gesetzlich nicht erlaubt.
So tappst du nicht in die „Falle“ der Mietpreisbremse
Grundsätzlich fallen auch möblierte Wohnformen unter die Mietpreisbremse. Das heißt: In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Leider gibt es auch hier Ausnahmen: Wenn die Wohnung nur vorübergehend vermietet wird, greift die Bremse nicht.“
Das ist etwa bei Studentenapartments der Fall. Auch Einliegerwohnungen – also Zimmer im Haus des Vermieters – sind oft von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Tipp: Prüfe vor dem Einzug auch ganz genau, ob dein Mietvertrag als „befristet“ gilt. Bei einem Zeitraum von unter 12 Monaten greift die Mietpreisbremse oft auch nicht. Manches schwarze Schaf unter den Vermietern nutzt diese Grauzone für eine viel zu hohe Miete aus.
Kündigungsfristen bei möblierten Wohnungen
Die Kündigung ist ein spezielles Feld im Mietrecht. Das gilt besonders für möblierte Wohnungen.
Diese 3 Modelle gibt es:
- Bei unbefristeten Mietverträgen gelten die gesetzlichen Fristen von 3, 6 oder 9 Monaten.
- Bei befristeten Mietverträgen läuft der Vertrag am vorab vereinbarten Termin automatisch aus. Eine ordentliche Kündigung ist dann nicht notwendig.
- Bei möblierten Zimmern im Haus des Vermieters kann der Vermieter sogar mit einer Frist von nur 2 Wochen kündigen. Das gilt aber nur, wenn das Zimmer nicht Teil einer abgeschlossenen Wohnung ist. Also dann, wenn es keinen eigenen Eingang und keine eigene Küche hat. Hast du jedoch eine abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Bad und Küche, greift die normale Kündigungsfrist.
Rotweinfleck auf dem Sofa: Wer muss zahlen?
Als Mieter bist du dafür verantwortlich, die Möbel pfleglich zu behandeln. Normale Abnutzung ist im Alltag normal und Sache des Vermieters. Das gilt allerdings nicht für größere Schäden: Geht dir z. B. ein Glas Rotwein auf dem Stoffsofa zu Bruch oder beschädigst du das Ceranfeld am Herd, haftest du für den Schaden in der möblierten Wohnung.
Es muss nicht immer direkt der Rotweinfleck sein. Auch von dir verursachte Schäden am Parkett oder der Einbauküche können schnell ein teurer Spaß werden. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solch kleiner Unglücke. Achte darauf, dass Mietsachschäden mitversichert sind – das ist bei der ERGO Haftpflichtversicherung in den Varianten Smart und Best der Fall.
Möbel austauschen: Erlaubt oder nicht?
Du möchtest dein gemütliches Bett oder deinen roten Lieblingssessel mitbringen? Kein Problem. Grundsätzlich darfst du Möbel des Vermieters beliebig umstellen oder austauschen, solange du sie nicht beschädigst und sie bei deinem Auszug wieder an ihren ursprünglichen Ort zurückstellst. Wenn du die Bestandsmöbel wegräumst, sorge daher dafür, dass sie geschützt gelagert sind.
Aber Achtung: Umbaumaßnahmen müssen vom Vermieter genehmigt werden.
Hast du schon mal in einer möblierten Wohnung gewohnt – oder planst du gerade deinen Einzug? Teile deine Erlebnisse und Tipps in den Kommentaren!
#EinfachWeilWichtig
[1] https://www.immobilienscout24.de/unternehmen/news-medien/news/default-title/wie-moebel-die-mietpreisbremse-aushebeln/
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