Wie sinnvoll ist die Sterbegeldversicherung und wie ist die Vorsorge vor staatlichem Zugriff geschützt? Ist die Versicherung bei Bezug von Hartz V auch sinnvoll? Hier findest du alle Infos.
Welche Absicherungen sind als Bestattungsvorsorge geeignet und sicher?
Noch bis 2004 gab es von den gesetzlichen Krankenkassen beim Tod eines Mitglieds einen Zuschuss zu den Beerdigungskosten. Seitdem muss für die eigene Beerdigung in der Regel komplett privat vorgesorgt werden.
Eine Risikolebensversicherung ist in diesem speziellen Fall nicht die beste Alternative. Erstens erfolgt vor dem Abschluss immer eine umfangreichere Gesundheitsprüfung. Zweitens bietet sie – im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung – nach Ende der Beitragspflicht keinen lebenslangen beitragsfreien Versicherungsschutz. Vorsorgearten wie beispielsweise ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder klassische Lebensversicherungen müssen unter Umständen vor dem Bezug von Sozialhilfe aufgelöst werden. Daher sind sie als Bestattungsvorsorge ebenfalls weniger zu empfehlen.
Gute Alternativen sind eine Sterbegeldversicherung oder die Anlage auf einem Treuhandkonto.
Was verbirgt sich hinter Sterbegeldversicherung und Treuhandkonto?
Ein Treuhandkonto wird in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung geführt. Auf ein solches Konto kann beispielsweise ein einmaliger Geldbetrag zur Vorsorge für die eigene Bestattung eingezahlt werden. Ein Nachteil ist jedoch, dass kurzfristig ein größerer Geldbetrag zur Hand sein muss. Beim Tod wird das angelegte Guthaben inklusive Zinsen an den gewünschten Bestatter ausgezahlt. Dieser führt mit dem angesparten Geld die Beerdigung nach den Vorstellungen des Verstorbenen durch.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine besondere Form der Kapitallebensversicherung zur Absicherung des Todesfalls. Versicherte können so mit geringen Monatsbeiträgen Vorsorge für die Kosten ihrer Beerdigung treffen. Sterbegeldversicherungen sind also auch für Menschen geeignet, die nicht auf einen Schlag eine größere Summe anlegen können. Die Höhe der Beiträge hängt vor allem vom Alter und teilweise vom Gesundheitszustand des Versicherten ab.
Ist eine Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Staats geschützt?
Leicht gerät man im Laufe des Lebens einmal in einen finanziellen Engpass, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit. Was ist, wenn Betroffene in Zuge dessen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und zum Beispiel Hartz IV beziehen? Müssen diese im schlimmsten Fall sogar um ihre Reserven fürchten, die zur Bestattungsvorsorge dienen sollten? Das Oberlandesgericht Schleswig hat bereits 2007 entschieden: „Die dem Betroffenen aus der Sterbegeldversicherung für eine angemessene Bestattung zustehenden Beträge sind dem Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII zuzurechnen.“ (Aktenzeichen 2 W 252/06) Das heißt, auf das durch eine Sterbegeldversicherung angesparte Geld wird in der Regel nicht zugegriffen.
Auch der Bundesgerichtshof hat Ende 2007 eine Entscheidung gefällt, nach der eine Sterbegeldversicherung als „zweckbestimmte Bestattungsvorsorge“ unter bestimmten Umständen vor dem Zugriff des Sozialamts sicher ist. Die Richter vertraten dabei folgende Meinung: „Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.“ Hier kannst du das Urteil im Volltext abrufen.
Welche Vorteile hat eine Sterbegeldversicherung noch?
Oft wird argumentiert, dass anstelle einer Sterbegeldversicherung das Geld doch auf einem Bankkonto angelegt werden solle. Auf den ersten Blick mag das stimmen. Doch neben dem Vorteil des Pfändungsschutzes dauert es auf einem Bankkonto viele Jahre, bis der gleiche Betrag zur Verfügung steht. Soll beispielsweise auf einem Sparbuch eine Endsumme von 5.000 Euro erreicht werden, so müssten (bei 1 Prozent Zinsen) für 17 Jahre und einen Monat Beträge in Höhe von monatlich 22,41 Euro eingezahlt werden. Verstirbt der Sparer vorher, steht nur das, bis dahin angesparte Geld, zur Verfügung.
Bei einer Sterbegeldversicherung von ERGO erhält die festgelegte bezugsberechtigte Person bereits nach kurzer Aufbauzeit (1 oder 3 Jahre) die volle Versicherungssumme. Stirbt der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls, zahlen wir sogar sofort ab Vertragsbeginn die volle Leistung aus. Stirbt die Person während der Aufbauzeit, werden die, bis dahin eingezahlten Beiträge, natürlich erstattet. Weitere Services wie beispielsweise ein Ordner mit wichtigen Tipps rund um Erbe und Bestattung oder die Empfehlung eines seriösen Bestatters in Ihrer Nähe runden die Vorsorge ab. Zusätzlich haben sie ab sechs Monaten nach Abschluss der Versicherung Anspruch auf eine einmalige telefonische Beratung zu Testament und Erbrecht durch einen Anwalt.
ERGO bietet zwei Varianten der Sterbegeldversicherung an
- Die klassische Variante ist preiswert und ohne Gesundheitsfragen.
- Die besonders günstige Variante gibt es mit zwei einfachen Gesundheitsfragen, die lediglich mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden müssen.
Du fragst dich, warum es überhaupt Gesundheitsfragen gibt? So halten wir das Risiko für unsere Versichertengemeinschaft gering und können allen Kunden dauerhaft faire Beiträge anbieten.
Egal für welche Variante der Sterbegeldversicherung du dich entscheidest: Du schützt deine Hinterbliebenen vor hohen Bestattungskosten, die diese ansonsten zusätzlich zum Verlust eines geliebten Menschen tragen müssten. Denn für eine würdevolle Bestattung können schnell Beträge von weit über 5.000 Euro zusammenkommen.
Hast du weitere Fragen zum Thema oder sogar schon eigene Erfahrungen in der Familie gesammelt? Dann kommentiere gerne unter diesem Beitrag.
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich als erste Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen!
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