Willkommen auf unserem Blog Blog

Halloween: Kürbis, Hexen und jede Menge Blödsinn

Hans-Dieter Daniel Hans-Dieter Daniel

„Süßes oder Saures!“, schallt es demnächst wieder an vielen Haustüren. Nach heftigem Klingeln starren dann einen frech grinsend blutverschmierte Gesichter, schwarze Vampire oder Kinder in Skelettkostümen an.

Auch wenn der Brauch für ältere Semester ungewohnt ist und in unserer eigenen Kindheit nicht gepflegt wurde, ist er für viele Kinder heutzutage ein unverzichtbarer Spaß. Doch nicht jeder Kinderstreich ist immer harmlos. Warum eine Haftpflichtversicherung für Kinder nicht nur zu Halloween ganz praktisch sein kann, erfährst du jetzt.

Woher kommt der Brauch?

Der in manchen Orten zum Hype gesteigerte Brauch ist über einen Umweg von Irland über die Vereinigte Staaten von Amerika in den 90er Jahren zu uns gelangt. Ursprünglich wurde Halloween überwiegend in katholischen Gegenden der britischen Inseln, vor allem in Irland, gefeiert. Im 19. Jahrhundert kam dieser Brauch mit den irischen Auswanderern nach Amerika. Dort entwickelte sich Halloween zu einem wichtigen Volksfest. In Europa kam Halloween erst ab den 90er Jahren in Mode und gibt seitdem Anlass zu Festen und Partys. Halloween polarisiert sehr stark und Kritiker fürchten die Verdrängung traditioneller Bräuche unseres Landes, zumal am 31. Oktober in der protestantischen Kirche der Reformationstag gefeiert wird. Zudem prangern viele die Kommerzialisierung des Festes an.

Was ist bei Halloween erlaubt: Welcher Kinderstreich ist harmlos und welcher nicht?

Noch drängender wird die ablehnende Haltung gegenüber Halloween, wenn es zu Vandalismus, Übergriffen oder Brandstiftung kommt. Und die Polizei vermehrt Einsätze verzeichnet. Doch wer will schon seinen Kindern den Spaß verwehren, wenn sie schon ab dem Nachmittag als Fledermäuse durch das Haus fliegen oder als Vampire verkleidet auf der Suche nach Beuteln sind, mit denen sie in den Abendstunden Süßes sammeln wollen? „Und wenn wir nichts bekommen – dann gibt es Saures!“

Hier gilt es für uns Eltern, den Kindern mit auf den Weg zu geben, was erlaubt ist und was nicht. Um Halloween ohne Streitigkeiten mit Nachbarn oder gar Anwälten zu genießen, gebe ich meinen Kindern diese Regeln mit auf den Beutefang:

  • Nur dann klingeln, wenn Licht brennt. Oft stellen Bewohner einen Kürbis vor die Tür oder signalisieren mit anderer Deko, dass Gäste willkommen sind.
  • Höflich mit einem Spruch, Gedicht oder Lied um Süßes bitten.
  • Sich bedanken, wenn jemand aufgemacht hat und Süßes gespendet hat.
  • Weiterziehen, wenn niemand öffnet oder der Bewohner die Tür öffnet, aber mitteilt, dass er bei diesem Event nicht mitmacht.
  • Niemandem ins Haus folgen.

Ausgehöhlte Kürbise stehen für Halloween, welche Haftpflichtversicherung greift bei Streichen

Das ist nicht erlaubt:

  • Eier oder andere Dinge an die Hauswand werfen.
  • Die Türen beschmieren und den Eingang verdrecken.
  • Autos oder andere Gegenstände der Nachbarn beschädigen.
  • Anwohner beschimpfen, die keine Süßigkeiten geben.
  • Gegenstände in Briefkästen füllen.

Kinder bis 7 Jahre sind schuldunfähig

Offen bleibt dabei: Was beherzigen die Kinder wirklich, wenn sie voller Eifer mit anderen Kindern um die Häuser ziehen? Kinder bis 7 Jahre sind für ihre Taten vor dem Gesetzgeber schuldunfähig. Das heißt, sie können für Schäden nicht belangt werden. Allerdings haften Eltern für den Schaden auch bei kleinen Kindern, wenn nachgewiesen wird, dass Eltern im entscheidenden Moment ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aus diesen Gründen empfehlen wir, dein Kind in deine Haftpflichtversicherung einzubeziehen.

Regelungen für Kinder ab 7 Jahren

Bei älteren Kindern sieht das anders aus. Kinder und Jugendliche, die das 7., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, haften je nach dem Grad ihrer geistigen Einsicht. Wenn sie die Folgen ihres Handels vorhersehen konnten, tragen sie die Verantwortung dafür. Sie können ggf. auch zur Wiedergutmachung des Schadens verpflichtet werden. Haben Kinder die Regeln verstanden und ist mit einer Police für eine Familienhaftpflichtversicherung vorgesorgt, steht dem Halloween-Spaß nichts mehr im Weg.

Die Haftpflichtversicherung für Familien

Die Familienhaftpflichtversicherung für meine ganze Familie bietet einen leistungsstarken Schutz für Missgeschicke, die mir oder meinen Lieben schnell passieren können und eventuell immense Kosten verursachen. Mit einer Haftpflichtversicherung schütze ich mit einem günstigen Beitrag meine Familie vor finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens. Diese wertvolle Absicherung bietet auch Schutz für Schäden, die schuldunfähige Kinder verursachen (Kinderschadensklausel).

Die Familienhaftpflichtversicherung hat den Vorteil, dass sie auch Kinder während der Ausbildung absichert. Das gilt auch für Kinder, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Volljährige Kinder sind in der Haftpflichtversicherung ihrer Eltern so lange mitversichert, wie sie ihre Ausbildung nicht abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahrs, in dem die Kinder erstmalig in ein Arbeitsverhältnis eintreten oder heiraten. Dann müssen sie eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Ich finde es sehr sinnvoll, Kinder in die Haftpflichtversicherung mit einzuschließen, da sie auch Gastkinder und Au-pairs mitversichert. Diese schützt sie darüber hinaus auch im Straßenverkehr, im Haus und unterwegs.

Clever und altbewährt: So wird eine Süßigkeiten-Jagd wirklich erfolgreich

Mit diesem Gedicht hatten meine Kinder bisher den größten Erfolg und haben besonders viele Süßigkeiten geschenkt bekommen:

Wir sind die kleinen Geister

Wir essen gerne Kleister

Und willst du uns nichts geben

Dann bleiben wir hier kleben.

click to tweet

Welche Gedichte und Sprüche kennt ihr? Schreibt sie gleich in die Kommentare zur gegenseitigen Inspiration für unsere kleinen Halloween-Schrecks!


0Kommentare
Hans-Dieter Daniel

Hans-Dieter Daniel

Wissensmanagement

Letzte Beiträge

Wie hat dir dieser Beitrag gefallen?

Bewerte ihn jetzt mit 1-5 Sternen.

Diskutiere mit!

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachten wir die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Ausführliche Informationen findest du im Datenschutzbereich unserer Webseite. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Alle Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Hiermit erkläre ich mich mit der Netiquette einverstanden.

Captcha

ERGO Unfallversicherung

Sicherheit für ein aktives Leben

Hervorragender Schutz, wenns drauf ankommt: wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift.

Mehr erfahren

Unser ERGO Blog – macht es dir einfach

Wir verstehen Versicherung genauso gut wie Alltägliches. Unsere Tipps geben wir gern weiter, um dir das Leben einfacher zu machen. Mit einem Team aus Mitarbeitern und Bloggern inspirieren wir dich jede Woche neu.

unsere Autoren

© ERGO Direkt AG – 2024