Wusstest du, dass im Jahr 2020 insgesamt 144.801 Ehen in Deutschland geschieden wurden? Das entspricht einer Scheidungsquote von fast 40 %. So gerne wir an die große Liebe glauben, manchmal bleibt nur die Trennung oder Scheidung. Manchmal ist es schmerzhaft, manchmal aber auch das Beste – für einen selbst, den Partner und die Kinder.
Für den Start ins neue Leben gilt: Je mehr man weiß, was bei Trennung oder Scheidung zu beachten ist, desto schneller steht man wieder auf beiden Beinen im Leben.
Zwischen Alltag, Job und Kindererziehung ist die Liebe auf der Strecke geblieben und die Trennung war die richtige Entscheidung für euch. Doch trotzdem: Immer dann, wenn eine Liebe stirbt, eine Trennung oder Scheidung im Raum steht, ist der Schmerz erstmal groß. Manchmal hilft aber auch die Gewissheit, dass das Ende einer Beziehung auch der Neuanfang für beide Menschen sein kann. Doch bevor der Start in eine neue, aufregende Zukunft klappt, muss erstmal Ordnung in das Leben gebracht werden.
Doch was ist zu tun? Wie organisiert man als Eltern künftig Weihnachten? Muss man sich überhaupt scheiden lassen? Und welche Versicherungen braucht man? Wir liefern euch Antworten mit unseren Vorschlägen.
Im Fokus: Das Wohlbefinden
Das Wichtigste nach einer Trennung: Ab sofort stehst du im Mittelpunkt.
Neben all dem Stress mit eventueller Wohnungssuche und Herzschmerz gilt vor allem eines: nur die Dinge tun, die dir gut tun. Mit Freunden Zeit verbringen, neue Hobbys finden und wieder zu sich finden. Nach einer Trennung finden viele Menschen wieder zu sich, lernen sich neu kennen und geben besonders gut auf sich Acht. Als Eltern achtet man aber nicht nur auf das eigene Wohlbefinden nach einer Trennung, sondern auch die Kinder hat man natürlich im Blick. Gemeinsame Gespräche und Kuscheleinheiten können helfen, die neue Situation besser zu bewältigen. Wer merkt, die eigenen Kinder knabbern an der Trennung, kann Hilfe suchen. Denn alle Gefühle der Kleinen sind wichtig und müssen ernst genommen werden. Eine Kinder- und Jugendtherapie kann die Gefühle professionell einordnen. Auch Beratungsstellen und Vereine fangen Kinder samt Eltern auf. Und auch dir kann es helfen, die Scheidung mit einem Experten zu verarbeiten.
Getrennte Feiertage: Kinder zu mir oder zu dir?
Die Frage aller Fragen im ersten Jahr nach der Trennung: Wie feiere ich jetzt bloß Weihnachten? Das erste Fest der Liebe ohne den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin ist ungewohnt. Wer alleinstehend ist, kann allein feiern – oder kommt bei Eltern oder Freunden unter.
Unser Tipp: Gestalte den Tag so schön es geht. Mach das, was dir gut tut und genieße die Ruhe. Du allein bestimmst, was du dieses Weihnachten machen willst.
Wer Kinder hat, muss das Weihnachtsfest frühzeitig mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin besprechen. Im Normalfall gilt: Haben beide Eltern das Sorgerecht, haben beide auch das Recht auf ihre Kinder an Weihnachten. Gemeinsam muss also eine Lösung gefunden werden, die für alle  – insbesondere aber die Kinder  – passen. Manchmal verbringen Kinder einen Weihnachtsfeiertag bei dem Elternteil, bei dem sie nicht dauerhaft leben. Andere Elternpaare einigen sich auf eine 50:50-Aufteilung während der Feiertage. Oder wechseln sich jährlich mit Heiligabend ab. Im besten Fall gibt es unter den Ex-Partnern eine individuelle Absprache, die den Wünschen der Kinder entspricht. Im besten Fall verstehen sich beide Ex-Partner noch so gut, dass man gemeinsam Weihnachten feiert. Eine klare, gesetzliche Regelung zu Weihnachten gibt es jedoch nicht. Dasselbe gilt übrigens für Silvester und Neujahr.
Mut zur Patchwork-Familie
So schwer die Diskussionen rund um Feiertage und Kinder sein mögen, es kann auch eine Chance sein. Kinder gewöhnen sich schnell an neue Situationen, freuen sich über ganze Mama- und Papa-Tage und wissen oft viel eher als die Erwachsenen Patchwork-Familien zu schätzen. Plötzlich sind da vier Menschen, die einem zur Seite stehen, Wissen vermitteln und Vertrauen schenken. Gerade an Weihnachten sollten Ex-Partner versuchen, ihre Streitigkeiten zur Seite zu legen und ihren Kindern tolle Erinnerungen zu schaffen. Gemeinsam oder allein.Weihnachten: Was tun bei Streit über das Umgangsrecht?
Doch was kann man tun, wenn sich partout keine Lösung für Weihnachten finden lässt? Um den Streit möglichst fern von den Kindern zu halten, kann das Aufsuchen einer Beratungsstelle für Familienfragen helfen, Klarheit in die Diskussion zu bringen. Auch das Jugendamt, die Caritas, Familientherapie sowie Mediation können helfen. Manchmal sorgt aber auch schon eine neutrale Person, die beide Parteien kennt, für Frieden.
Und wenn gar nichts mehr hilft: Als letzte Instanz kann eine Beratung in einer Anwaltskanzlei für Familienrecht für Klarheit sorgen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, sind die Kosten für das erste Beratungsgespräch meist mit abgedeckt. Alles darüber hinaus jedoch nicht. Bei ERGO kannst du mit dem Tarif ERGO Rechtsschutz Best jedoch neben dem ersten Beratungsgespräch auch eine weitergehende Tätigkeit bis zu 1.000 € absichern.
Versicherung im Scheidungsfall
Bei einer Scheidung oder Trennung, muss das gemeinsame Leben erst einmal auseinander sortiert werden. Getrennte Wohnungen und gepackte Kisten sind da das kleinste Übel. Schwieriger wird es bei bürokratischen Dingen wie Versicherungen und gemeinsamen Konten. Denn sobald eine Scheidung zum Beispiel wirksam ist, endet auch der gemeinsame Versicherungsschutz.
Wusstest du, dass einige Rechtsanwälte auch Online-Scheidungen anbieten? Wie das funktioniert, erfährst du im ERGO Rechtsportal.
Welche Versicherungen müssen umgestellt werden?
Betroffen sind im Scheidungsfall die Hausrat- und Kfz-Versicherung genauso wie die Privathaftpflicht, Risikolebensversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung. Hier kommt unsere Checkliste, welche Versicherungen du beachten musst.
- Check 1 – Privathaftpflicht: Ist die Scheidung rechtskräftig, bleibt nur der Versicherungsnehmer in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Bei den meisten Versicherungen gibt es jedoch eine Ãœbergangszeit, in der der Versicherungsschutz für den Ex-Partner noch eine Weile mitläuft. Wer als Ex-Partner mitversichert war, muss sich schnellstens nach Ablauf der Ãœbergangszeit eine neue Haftpflichtversicherung besorgen.
- Check 2 – Hausratversicherung: Wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, hat vorerst auch in seiner neuen Wohnung Versicherungsschutz. Dieser gilt bis zum Ende des laufenden Jahres oder sechs Monate lang. Nach Ablauf der Zeit bleibt die Hausratversicherung im Besitz dessen, der die Versicherung weiterführt. Doch wie ist das rechtlich eigentlich mit dem Mietvertrag?
- Check 3 – Kfz-Versicherung: Wenn das Auto beim Besitzer der Kfz-Versicherung bleibt, bleibt alles beim Alten. Ãœbernimmt der Ex-Partner das Auto, das zuvor auf dem Namen des anderen Ex-Partners gemeldet war, muss das Auto bei der Zulassungsstelle zügig umgemeldet werden. Dazu braucht der Ex-Partner eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) seiner neuen Kfz-Versicherung. Um sich günstig zu versichern sollte der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden. Dazu muss der Ex-Partner als bisher versicherter zustimmen.
- Check 4 – Risikolebensversicherung: Da sich in den meisten Fällen Ehepartner mit einer Risikolebensversicherung gegenseitig absichern, ist auch diese im Falle einer Scheidung zu ändern. Meistens lässt sich die Lebensversicherung ohne Probleme kündigen. Aufgepasst: Beide Ex-Ehepartner müssen dieser Kündigung zustimmen. Zudem kann das Bezugsrecht im Todesfall beispielsweise auf die Kinder geändert werden. Wer mit der Risikolebensversicherung jedoch einen Kredit oder ein Unternehmen abgesichert hat, muss aufpassen. Hier muss um Genehmigung für eine Kündigung  – beispielsweise bei der Kreditbank  – gefragt werden.
- Check 5 – Rechtsschutzversicherung: Der Versicherungsnehmer bleibt bei einer Scheidung weiterhin in der Rechtsschutzversicherung. Mitversicherte Ehepartner müssen sich nach einer Scheidung neu versichern. Bei den meisten Versicherungen lässt sich der selbe Vertrag kurzfristig für Ex-Partner aufsetzen, sodass keine Versicherungsschutz-Lücke entsteht.
Stichwort Altersvorsorge
Auf den Versorgungsausgleich für die Aufteilung der Rentenansprüche sollte man sich heute nicht mehr nur verlassen. Das Leben kostet, Altersarmut ist in vielen Fällen vorprogrammiert. Ist die Scheidung erst einmal überstanden, das neue Leben wieder in geregelten Bahnen, lohnt es, sich Gedanken über die eigene Altersvorsorge zu machen. Ob Lebensversicherung, Altersvorsorge oder Finanzmodelle: Hauptsache, du kümmerst dich jetzt um deinen Ruhestand.
Noch Fragen?
Du hast noch Fragen, die dir im Kopf herumschwirren? Zögere nicht und kontaktiere uns. ERGO steht dir jederzeit zur Seite und berät dich beim Thema Versicherungen. Damit du unbesorgt in dein neues Leben starten kannst.
Hoffentlich helfen dir unsere Tipps nach einer Scheidung oder Trennung positiv und motiviert in dein neues, selbstbestimmtes Leben zu starten. Du hast noch mehr Tipps, worauf man nach einer Trennung achten sollte? Dann schreib sie gerne in die Kommentare!
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