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Trennung und Scheidung: Darauf musst du achten

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Wusstest du, dass im Jahr 2020 insgesamt 144.801 Ehen in Deutschland geschieden wurden? Das entspricht einer Scheidungsquote von fast 40 %. So gerne wir an die große Liebe glauben, manchmal bleibt nur die Trennung oder Scheidung. Manchmal ist es schmerzhaft, manchmal aber auch das Beste – für einen selbst, den Partner und die Kinder.

Für den Start ins neue Leben gilt: Je mehr man weiß, was bei Trennung oder Scheidung zu beachten ist, desto schneller steht man wieder auf beiden Beinen im Leben.

Zwischen Alltag, Job und Kindererziehung ist die Liebe auf der Strecke geblieben und die Trennung war die richtige Entscheidung für euch. Doch trotzdem: Immer dann, wenn eine Liebe stirbt, eine Trennung oder Scheidung im Raum steht, ist der Schmerz erstmal groß. Manchmal hilft aber auch die Gewissheit, dass das Ende einer Beziehung auch der Neuanfang für beide Menschen sein kann. Doch bevor der Start in eine neue, aufregende Zukunft klappt, muss erstmal Ordnung in das Leben gebracht werden.

Doch was ist zu tun? Wie organisiert man als Eltern künftig Weihnachten? Muss man sich überhaupt scheiden lassen? Und welche Versicherungen braucht man? Wir liefern euch Antworten mit unseren Vorschlägen.

Im Fokus: Das Wohlbefinden

Das Wichtigste nach einer Trennung: Ab sofort stehst du im Mittelpunkt.

Neben all dem Stress mit eventueller Wohnungssuche und Herzschmerz gilt vor allem eines: nur die Dinge tun, die dir gut tun. Mit Freunden Zeit verbringen, neue Hobbys finden und wieder zu sich finden. Nach einer Trennung finden viele Menschen wieder zu sich, lernen sich neu kennen und geben besonders gut auf sich Acht. Als Eltern achtet man aber nicht nur auf das eigene Wohlbefinden nach einer Trennung, sondern auch die Kinder hat man natürlich im Blick. Gemeinsame Gespräche und Kuscheleinheiten können helfen, die neue Situation besser zu bewältigen. Wer merkt, die eigenen Kinder knabbern an der Trennung, kann Hilfe suchen. Denn alle Gefühle der Kleinen sind wichtig und müssen ernst genommen werden. Eine Kinder- und Jugendtherapie kann die Gefühle professionell einordnen. Auch Beratungsstellen und Vereine fangen Kinder samt Eltern auf. Und auch dir kann es helfen, die Scheidung mit einem Experten zu verarbeiten.

Getrennte Feiertage: Kinder zu mir oder zu dir?

Die Frage aller Fragen im ersten Jahr nach der Trennung: Wie feiere ich jetzt bloß Weihnachten? Das erste Fest der Liebe ohne den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin ist ungewohnt. Wer alleinstehend ist, kann allein feiern – oder kommt bei Eltern oder Freunden unter.

Unser Tipp: Gestalte den Tag so schön es geht. Mach das, was dir gut tut und genieße die Ruhe. Du allein bestimmst, was du dieses Weihnachten machen willst.

Wer Kinder hat, muss das Weihnachtsfest frühzeitig mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin besprechen. Im Normalfall gilt: Haben beide Eltern das Sorgerecht, haben beide auch das Recht auf ihre Kinder an Weihnachten. Gemeinsam muss also eine Lösung gefunden werden, die für alle  – insbesondere aber die Kinder  – passen. Manchmal verbringen Kinder einen Weihnachtsfeiertag bei dem Elternteil, bei dem sie nicht dauerhaft leben. Andere Elternpaare einigen sich auf eine 50:50-Aufteilung während der Feiertage. Oder wechseln sich jährlich mit Heiligabend ab. Im besten Fall gibt es unter den Ex-Partnern eine individuelle Absprache, die den Wünschen der Kinder entspricht. Im besten Fall verstehen sich beide Ex-Partner noch so gut, dass man gemeinsam Weihnachten feiert. Eine klare, gesetzliche Regelung zu Weihnachten gibt es jedoch nicht. Dasselbe gilt übrigens für Silvester und Neujahr.

Mut zur Patchwork-Familie

So schwer die Diskussionen rund um Feiertage und Kinder sein mögen, es kann auch eine Chance sein. Kinder gewöhnen sich schnell an neue Situationen, freuen sich über ganze Mama- und Papa-Tage und wissen oft viel eher als die Erwachsenen Patchwork-Familien zu schätzen. Plötzlich sind da vier Menschen, die einem zur Seite stehen, Wissen vermitteln und Vertrauen schenken. Gerade an Weihnachten sollten Ex-Partner versuchen, ihre Streitigkeiten zur Seite zu legen und ihren Kindern tolle Erinnerungen zu schaffen. Gemeinsam oder allein.

Weihnachten: Was tun bei Streit über das Umgangsrecht?

Doch was kann man tun, wenn sich partout keine Lösung für Weihnachten finden lässt? Um den Streit möglichst fern von den Kindern zu halten, kann das Aufsuchen einer Beratungsstelle für Familienfragen helfen, Klarheit in die Diskussion zu bringen. Auch das Jugendamt, die Caritas, Familientherapie sowie Mediation können helfen. Manchmal sorgt aber auch schon eine neutrale Person, die beide Parteien kennt, für Frieden.

Und wenn gar nichts mehr hilft: Als letzte Instanz kann eine Beratung in einer Anwaltskanzlei für Familienrecht für Klarheit sorgen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, sind die Kosten für das erste Beratungsgespräch meist mit abgedeckt. Alles darüber hinaus jedoch nicht. Bei ERGO kannst du mit dem Tarif ERGO Rechtsschutz Best jedoch neben dem ersten Beratungsgespräch auch eine weitergehende Tätigkeit  bis zu 1.000 € absichern.

Versicherung im Scheidungsfall

Bei einer Scheidung oder Trennung, muss das gemeinsame Leben erst einmal auseinander sortiert werden. Getrennte Wohnungen und gepackte Kisten sind da das kleinste Übel. Schwieriger wird es bei bürokratischen Dingen wie Versicherungen und gemeinsamen Konten. Denn sobald eine Scheidung zum Beispiel wirksam ist, endet auch der gemeinsame Versicherungsschutz.

Wusstest du, dass einige Rechtsanwälte auch Online-Scheidungen anbieten? Wie das funktioniert, erfährst du im ERGO Rechtsportal.

Welche Versicherungen müssen umgestellt werden?

Betroffen sind im Scheidungsfall die Hausrat- und Kfz-Versicherung genauso wie die Privathaftpflicht, Risikolebensversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung. Hier kommt unsere Checkliste, welche Versicherungen du beachten musst.

  • Check 1 – Privathaftpflicht: Ist die Scheidung rechtskräftig, bleibt nur der Versicherungsnehmer in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Bei den meisten Versicherungen gibt es jedoch eine Ãœbergangszeit, in der der Versicherungsschutz für den Ex-Partner noch eine Weile mitläuft. Wer als Ex-Partner mitversichert war, muss sich schnellstens nach Ablauf der Ãœbergangszeit eine neue Haftpflichtversicherung besorgen.
  • Check 2 – Hausratversicherung: Wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, hat vorerst auch in seiner neuen Wohnung Versicherungsschutz. Dieser gilt bis zum Ende des laufenden Jahres oder sechs Monate lang. Nach Ablauf der Zeit bleibt die Hausratversicherung im Besitz dessen, der die Versicherung weiterführt. Doch wie ist das rechtlich eigentlich mit dem Mietvertrag?
  • Check 3 – Kfz-Versicherung: Wenn das Auto beim Besitzer der Kfz-Versicherung bleibt, bleibt alles beim Alten. Ãœbernimmt der Ex-Partner das Auto, das zuvor auf dem Namen des anderen Ex-Partners gemeldet war, muss das Auto bei der Zulassungsstelle zügig umgemeldet werden. Dazu braucht der Ex-Partner eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)  seiner neuen Kfz-Versicherung. Um sich günstig zu versichern sollte der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden. Dazu muss der Ex-Partner als bisher versicherter zustimmen.
  • Check 4 – Risikolebensversicherung: Da sich in den meisten Fällen Ehepartner mit einer Risikolebensversicherung gegenseitig absichern, ist auch diese im Falle einer Scheidung zu ändern. Meistens lässt sich die Lebensversicherung ohne Probleme kündigen. Aufgepasst: Beide Ex-Ehepartner müssen dieser Kündigung zustimmen. Zudem kann das Bezugsrecht im Todesfall beispielsweise auf die Kinder geändert werden. Wer mit der Risikolebensversicherung jedoch einen Kredit oder ein Unternehmen abgesichert hat, muss aufpassen. Hier muss um Genehmigung für eine Kündigung  – beispielsweise bei der Kreditbank  – gefragt werden.
  • Check 5 – Rechtsschutzversicherung: Der Versicherungsnehmer bleibt bei einer Scheidung weiterhin in der Rechtsschutzversicherung. Mitversicherte Ehepartner müssen sich nach einer Scheidung neu versichern. Bei den meisten Versicherungen lässt sich der selbe Vertrag kurzfristig für Ex-Partner aufsetzen, sodass keine Versicherungsschutz-Lücke entsteht.

Stichwort Altersvorsorge

Auf den Versorgungsausgleich für die Aufteilung der Rentenansprüche sollte man sich heute nicht mehr nur verlassen. Das Leben kostet, Altersarmut ist in vielen Fällen vorprogrammiert. Ist die Scheidung erst einmal überstanden, das neue Leben wieder in geregelten Bahnen, lohnt es, sich Gedanken über die eigene Altersvorsorge zu machen. Ob Lebensversicherung, Altersvorsorge oder Finanzmodelle: Hauptsache, du kümmerst dich jetzt um deinen Ruhestand.

Noch Fragen?

Du hast noch Fragen, die dir im Kopf herumschwirren? Zögere nicht und kontaktiere uns. ERGO steht dir jederzeit zur Seite und berät dich beim Thema Versicherungen. Damit du unbesorgt in dein neues Leben starten kannst.

Hoffentlich helfen dir unsere Tipps nach einer Scheidung oder Trennung positiv und motiviert in dein neues, selbstbestimmtes Leben zu starten. Du hast noch mehr Tipps, worauf man nach einer Trennung achten sollte? Dann schreib sie gerne in die Kommentare!

#ERGOlebeachtsam


17Kommentare

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Kommentare

  • Anton Schneider Antworten

    Vielen Dank für den wertvollen Artikel über Trennungen und Scheidungen. Ein guter Freund von mir macht derzeit eine Scheidung durch und erlebt eine schwierige Phase. Ich werde ihm auch mal raten, dass er jetzt erstmal im Mittelpunkt steht. Hoffentlich unterstützt ihn sein Scheidungsanwalt in Bezug auf die Kinder.

  • Jennifer Germeshausen Antworten

    Hallo Anton,

    es freut mich sehr zu hören, dass dir unser Artikel weiterhelfen konnte. Wir wünschen auch deinem Freund nur das Beste!

    Liebe Grüße von Jenny aus dem Social Media Team 🙂

  • Daniel Gregor Antworten

    Ich möchte mich endlich von meiner Frau scheiden lassen. Gut zu erfahren, dass im Normalfall beide Elternteile das Sorgerecht für die Kinder haben. Am beste wende ich mich zur Sicherheit an einen Rechtsanwalt, der mich darüber noch mehr aufklären kann.

  • Nina Hayder Antworten

    Ich möchte mich scheiden lassen. Dafür brauche ich nun einen Rechtsanwalt für Scheidung. Schön zu wissen, dass wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, haben beide auch das Recht auf ihre Kinder an Weihnachten.

  • Michelle Gampe Antworten

    Hallo Daniel,

    der Gang zu einem Rechtsanwalt macht sicher Sinn beim Thema Sorgerecht. Wir drücken die Daumen, dass ihr alles klären könnt.

    Viele Grüße von Michelle aus dem Social Media Team

  • Jennifer Germeshausen Antworten

    Hallo Nina,

    es freut mich, dass dir unser Artikel weiterhelfen konnte. Wir wünschen dir alles Gute!

    Liebe Grüße von Jenny aus dem Social Media Team 🙂

  • Marlon Weber Antworten

    Meine Frau möchte sich bald von mir trennen. Da ich mich gerade um das Sorgerecht informiere, war der Hinweis gut, dass vor allem Feiertage bei einem gemeinsamen Sorgerecht schwierig werden können. Am besten wende ich mich für weitere Fragen an einen Anwalt.

  • Michelle Gampe Antworten

    Hallo Marlon,

    das tut uns leid zu hören. Beim Thema Sorgerecht kann es sicher sinnvoll sein, sich bei einem Anwalt beraten zu lassen.

    Viele Grüße von Michelle aus dem Social Media Team

  • Dietrich Schneider Antworten

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidungen. Gut zu wissen, dass man viel ZEit mit Freunden verbringen sollte und sich neue Hobbys suchen sollte. Damit ich auch Zeit dafür habe, werde ich mich mir dann einen Scheidungsanwalt suchen, welcher mir bei der Organisation hilft.

  • Florian Farber Antworten

    Meine Frau und ich haben zwei Kinder und können uns nicht auf das Sorgerecht einigen. Daher war der Artikel gut, dass vor allem Feiertage abgesprochen werden sollten, damit die Kinder eine gute Balance beider Elternteile erleben. Ich werde für weitere Hilfe einen Fachanwalt kontaktieren.

  • Sylvia Tichai Antworten

    Hallo Florian,
    schön, dass dir der Artikel gefällt. Aber den Gang zum Fachanwalt kann er natürlich nicht ersetzen. Hoffentlich findet ihr eine gute Lösung für die Kinder. Wir drücken die Daumen!
    Liebe Grüße, Sylvia aus dem Social Media Team

  • Marie de Jonge Antworten

    Vielen Dank für die Tipps zur Scheidung. Wenn sich die familiäre Situation ändert, muss man natürlich auch andere finanzielle Entscheidungen treffen. Eine gute Versicherung zu haben, scheint mir auch sehr sinnvoll zu sein.

  • Sylvia Tichai Antworten

    Hallo Marie,
    wir freuen uns, dass dir unsere Tipps gefallen. Schau doch mal wieder vorbei, wir bringen regelmäßig spannende Beiträge.
    Liebe Grüße von Sylvia aus dem Social Media Team

  • Paul Antworten

    Meine Frau und ich lassen uns derzeit scheiden. Anlässlich der bevorstehenden Feiertage stellt sich mir die Frage, mit wem der Kleine die Weihnachtstage verbringen wird. Leider kommen wir auf keinen Konsens. Wahrscheinlich muss ich mich diesbezüglich doch noch einmal an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.

  • Sylvia Tichai Antworten

    Hallo Paul,
    schade, dass es mit eurer Ehe nicht geklappt hat. Hoffentlich könnt ihr euch noch einigen und erlebt harmonische Weihnachten.
    Liebe Grüße von Sylvia aus dem Social Media Team

  • Elke Schimmeyer Antworten

    Guten Tag, habe mich nach 46 Ehejahren getrennt und bin nun 1 Jahre geschieden. Ich habe auf viel verzichtet wegen meinen Kindern.komme mich aber vor, über den Tisch gezogen worden zu sein. Würde kein Zugewinnausgleich bis jetzt gemacht. Kann ich den jetzt noch machen?

  • Sylvia Tichai Antworten

    Hallo Elke,
    dein Anspruch auf Zugewinnausgleich ist noch nicht verjährt: Sobald deine Scheidung rechtskräftig ist, hast du 3 Jahre Zeit für deinen Antrag. Wende dich dazu am besten an deine Anwältin. Wir wünschen dir viel Erfolg 🙂
    Liebe Grüße von Sylvia aus dem Social Media Team

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