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Sankt-Martins-Umzug: Aufsichtspflicht, Haftung und Unfallschutz

Alisa Schuermans Alisa Schuermans

Fast jedes Kind kennt und liebt ihn: den alljährlichen Sankt-Martins-Umzug. Auch ich war früher zusammen mit meinem Kindergarten jedes Jahr beim Umzug dabei. Bereits Wochen zuvor haben wir jeden Morgen die Lieder gesungen und geprobt. Einige Tage vor dem Umzug haben wir dann zusammen mit den Erziehern unsere Laternen gebastelt. Es sind tolle Kindheitserinnerungen, die ich an den 11. November etlicher Jahre habe. 

Doch wo sich viele Kindern tummeln – noch dazu im Dunklen –, kommt es immer mal zu Missgeschicken oder Unfällen. Zu meiner aktiven Laternen-Umzugszeit hatten wir noch echte Teelichter in den Laternen. Das hat dann mal aus Versehen dazu geführt, dass ich die Jacke des Vaters eines anderen Kindes mit meiner Laterne angekokelt habe. Meine schöne Laterne war hinüber und Ärger gabs auch noch.

Nach solchen Missgeschicken stellt sich oft die Frage nach der Aufsichtspflicht. In unserem Beitrag erfahren Eltern alles Wichtige rund um Aufsichtspflicht, Haftung und Unfallschutz am großen Tag.

Kita oder Eltern – wer hat die Aufsichtspflicht?

Endlich ist der große Tag gekommen und die Kinder können mit ihren meist selbst gebastelten Laternen durch die Dunkelheit marschieren. Neben den Erziehern begleiten sie dabei häufig auch ihre Eltern. Doch wer ist dann für die Aufsichtspflicht zuständig?

Unsere Rechtsexperten sagen dazu:

„Mit der Anmeldung in einer Kita übergeben die Eltern die Aufsichtspflicht vertraglich an den Kita-Träger. Dies gilt jedoch nur während der regulären Betreuungszeiten der Einrichtung, also tagsüber.

Begleiten Eltern ihre Sprösslinge außerhalb der üblichen Betreuungszeiten beim Laternenumzug, liegt die Aufsichtspflicht bei ihnen. Darauf weisen manche Kitas bereits auf der Einladung zum Sankt-Martins-Fest hin.”

Zerkratzt ein Kind beispielsweise mit seinem Laternenstab den Lack eines parkenden Autos, kann es daher zu einer Haftung seitens der Eltern kommen. Anders sieht es aus, wenn die Eltern ihre Kinder nicht begleiten oder wenn nach dem Umzug noch ein Sankt-Martin-Schauspiel geplant ist und die Erzieher die Kinder hinter die Bühne zu sich nehmen. Nach Ende einer Aufführung oder einer anderen Gemeinschaftsaktion, bei der die Kinder in der Obhut der Erzieher sind, sollten diese deutlich darauf hinweisen, dass nun wieder die Eltern die Verantwortung für ihre Sprösslinge tragen.

Wer haftet im Fall der Fälle?

Unabhängig davon, wer die Aufsichtspflicht hat, gilt: Erzieher oder Eltern müssen nur dann für einen von den Kindern verursachten Schaden haften, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Allerdings gibt es keine gesetzliche Definition, ab wann tatsächlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Denn Eltern und Erzieher müssen die Kinder nicht 24 Stunden am Tag überwachen. Die Kleinen brauchen auch Freiräume, um eigenverantwortliches Verhalten lernen zu können. Daher entscheiden Gerichte in der Regel im Einzelfall. Wie viel Aufsicht nötig ist, richtet sich dabei nach Alter, Entwicklungsstand und früherem Verhalten des Kindes. Zudem sind Kinder bis zur Vollendung ihres siebten Lebensjahres nicht haftbar. Dann bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.

Unser Tipp: Eltern sollten bei ihrer Privat-Haftpflichtversicherung darauf achten, dass die Police eine Kinderschadensklausel enthält. In diesen Fällen zahlt die Versicherung eine Entschädigung.

Unfall beim Laternenumzug

Im Getümmel kommt es nicht selten zu kleinen Unfällen, gerade in der Dunkelheit. Die Kinder sind aufgeregt und abgelenkt. Da stoßen sie schnell mit jemandem zusammen. Das kann auch mal einen Arm- oder Beinbruch zur Folge haben. Dabei gilt: Wenn der Umzug eine Veranstaltung der Kita ist, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kinder sind dann während der Veranstaltung sowie auf dem Hin- und Rückweg abgesichert. Die Leistungen sind allerdings begrenzt.

Wer einen umfassenden Schutz möchte, der auch Assistenzleistungen umfasst, kommt um eine private Unfallversicherung nicht herum. Denn gerade nach einem Unfall kann ein umfangreiches Reha-Management nötig werden, damit es möglichst nicht zu bleibenden Beeinträchtigungen kommt.

Welche Erfahrungen habt ihr bei Sankt-Martins-Umzügen gemacht? Teilt es gerne mit uns in den Kommentaren! 


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