Mit dem Schulabschluss beginnt für meine Tochter eine neue Lebensphase. Ist das „ehemalige“ Kind weiterhin in den Versicherungsverträgen der Familie eingeschlossen? Das hängt von einigen Faktoren ab.
Für meine Tochter fielen Schulabschluss und Volljährigkeit nahe zusammen. Nach dem Abitur holte sie erst einmal die ausgefallene Freizeit der Lernmonate nach: Sie schaute stundenlang Serien wie „Gossip Girl“, chillte mit Freunden am Nürnberger Stadtstrand oder traf sich mit ihnen zu Spieleabenden. Auch dem 18. Geburtstag fieberte sie lange entgegen. Denn endlich ist die lang ersehnte Freiheit und Unabhängigkeit von den Eltern in greifbare Nähe gerückt.
Sie nutzte die freie Zeit auch für konkrete Planungen der näheren Zukunft: Sie machte den Führerschein, informierte sich an diversen Hochschulen über die Inhalte der sie interessierenden Studiengänge und bewarb sich schließlich um einen Platz. Welche Erleichterung, es klappte alles wie gewünscht: Sie bekam die erhoffte Zusage, entschied sich für ein Studium an der Fachhochschule (FH) und eine eigene Wohnung.
Die Situation bei uns ist also folgende: Meine Tochter hat kein Einkommen, bis auf einen geringfügigen Nebenjob. Sie wohnt während des Semesters auswärts. Nur an den Wochenenden genießt sie es, zu Hause von Mama versorgt und bekocht zu werden. Wenn sie mal ein Auto benötigt, benutzt sie meines oder das meines Mannes.
Was passiert nun mit ihren Versicherungen? Darum hatten wir uns als Eltern bisher immer gekümmert.
Privathaftpflicht-Versicherung
Volljährige Kinder bzw. Studierende oder Azubis sind i. d. R. weiterhin über die Familien-Haftpflicht mitversichert, wenn sie sich in der Erstausbildung (befinden. Manchmal geht es sogar darüber hinaus: Auch bei einer zweiten Ausbildung direkt im Anschluss sind junge Erwachsene noch mitversichert. Aufgepasst, wenn sie mehrere Semester im Ausland studieren!
Was heißt Erstausbildung? D. h. er oder sie beginnt direkt nach der Schule mit einer Ausbildung oder einem Studium. Wenn man z. B. auf einen Studienplatz warten muss, ist man meist bis zu einem Jahr über die Eltern-Police versichert.
Doch aufgepasst: Wenn die Erstausbildung abbricht und es nochmals – vielleicht besser vorbereitet – versucht, ist man i. d. R. nicht mehr mitversichert. Oft gibt es auch eine Altersbeschränkung für die „ewig Studierenden“.
Folgende Punkte müssen in den Unterlagen daher unter die Lupe genommen werden.
- Hat man eine Familien-Police abgeschlossen?
- Was steht in den Bedingungen beim Paragrafen „Mitversicherte Personen“?
Hausratversicherung
Es war gar nicht so leicht herauszufinden, ob der Hausrat meiner Tochter in ihrer Wohnung noch im Vertrag der Familie am Hauptwohnsitz mitversichert ist.
Im Paragrafen „Außenversicherung“ bin ich aber schließlich fündig geworden: Der Hausrat von Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) ist mitversichert unabhängig von deren Wohnort. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind erstmalig in ein Arbeitsverhältnis eintritt oder heiratet. Als Arbeitsverhältnis zählen nicht Berufsausbildung, Ferienjob oder sozialversicherungsfreie Beschäftigungen („450-Euro-Job“).
Noch ein Hinweis: Da es sich um einen Punkt in der Außenversicherung handelt, ist die Entschädigungsgrenze auf 30 % der Versicherungssumme beschränkt. Die Versicherungssumme wurde für den Haushalt der Eltern festgelegt, im Normalfall 650 € je qm. Sollte die Entschädigungsgrenze von 30 % der Versicherungssumme für die Studentenwohnung des Kindes nicht ausreichen, ist hier dann der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung zu empfehlen.
Kfz-Versicherung
Für meine Tochter macht ein eigenes Auto keinen Sinn – Stichwort: in der Stadt findet sie ohnehin keinen Parkplatz. Daher entschieden wir uns dafür, sie als weiteren Fahrer in meine Kfz-Police aufnehmen zu lassen. Dies kostet natürlich mehr: Sie wird durch die geringe Fahrpraxis als höheres Risiko eingestuft. Es macht Sinn, sich mehrere Angebote unterbreiten zu lassen, da jede Gesellschaft etwas anders vorgeht.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Ob ein Familienmitglied weiterhin bei der Versicherung eines Elternteils eingeschlossen ist, hängt nicht vom Alter ab. Den Unterschied machen der Familienstand und die Tatsache, ob das Kind eine Ausbildung macht oder schon berufstätig ist.
- Studierende: So sind Studierende bis zum 25. Geburtstag über ein Elternteil in der GKV mitversichert. Zuzahlungen muss man jedoch aus eigener Tasche leisten.
- Azubis: Da sich Auszubildende selbst gesetzlich versichern müssen, lohnt es sich, nach guten Tarifen Ausschau zu halten: Manchmal gibt es hohe Zuschüsse für die nächste Brille oder Beiträge zurück, wenn man nicht krank war; manchmal wird sogar ein Zuschuss für die Mitgliedschaft im Fitness-Studio bezahlt.
Mein Fazit: Ich bin erstaunt, wie viel bereits mit einer normalen, klassischen (Sach-)Versicherung abgedeckt ist. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Bedingungen einer Familien-Police genau zu prüfen. So kann man Lücken im Versicherungsschutz oder Doppelversicherung vermeiden. Oft spart man sich dadurch den Abschluss von separaten Policen für das „ehemalige“ Kind.
Wie sieht es bei deinen Kindern aus? Sind sie auch gerade dabei, sich ihr eigenes Leben aufzubauen? Wenn du noch Fragen rund um die Versicherungen hast, schreib sie gerne in die Kommentare!
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