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Rechte und Pflichten bei Schnee und Eis: Was für Haus, Verkehr und Beruf gilt

Sylvia Tichai Sylvia Tichai

Wusstest du, dass Erfurt die deutsche Stadt mit dem meisten Schnee ist? Sie hat es als einzige in die Top Ten der schneereichsten Städte Europas zwischen 2009 und 2021 geschafft.[1] Auch bei uns schneit es viel. Da bin ich schon mal genervt von nicht geräumten Gehsteigen und Straßen und von unpünktlichen Zügen. Aber wer ist dann eigentlich zuständig? Welche Rechte und Pflichten gelten bei Schnee und Eis? Das habe ich für dich herausgefunden.

Egal ob du Hausbesitzer oder Mieter bist, Auto- oder Bahnfahrer: Bei Winterwetter gelten Regeln, die du kennen solltest. Und auch als Arbeitnehmer solltest du wissen, was du bei Schneechaos tun musst. Hier erfährst du alles Wichtige über deine Rechte und Pflichten bei Eis und Schnee.

Hauseigentümer: Rechte und Pflichten bei Schnee und Eis

Du hast ein Haus? Dann kennst du das: Eigentlich findest du es schön, wenn es mal schneit. Aber die Freude ist getrübt, denn für dich als Hauseigentümer gilt eine Räumpflicht. Genauer: Du musst den Schnee auf dem öffentlichen Weg vor deinem Grundstück wegräumen.

Wichtig ist, dass du den Weg auf mindestens einem bis 1,50 Meter Breite freiräumst. Nur dann haben zwei entgegenkommende Fußgänger genügend Platz, um aneinander vorbeizugehen.“

Außerdem musst du als Hausbesitzer den Weg von Eis befreien, wenn es glatt ist. Das ist im Rahmen der Streupflicht geregelt.

Für das Streuen gilt: Sand, Splitt, Kies, Holzspäne oder spezielles Granulat sind geeignet, Salz dagegen nicht: Es lässt Pflanzen vertrocknen und führt bei Tieren zu entzündeten Pfoten. Außerdem versalzt es Gewässer sowie das Grundwasser. Streusalz greift auch Fahrzeuge und Gebäude an, die durch Korrosion schwer geschädigt werden. Deshalb verbieten die meisten Gemeinden den Einsatz von Streusalz im privaten Bereich.

Alternativen wie Splitt sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch nachhaltig. Denn du kannst sie aufkehren und wiederverwenden. Das freut auch deinen Geldbeutel.“

Übrigens: Es gibt in Deutschland keine einheitlichen Vorgaben, wann du deiner Räum- und Streupflicht nachkommen musst. Die Gemeinden regeln das in ihren Satzungen unterschiedlich. Als Richtwerte kannst du dir merken: Halte deinen Weg bzw. deine Zufahrt spätestens ab 7 und bis 20 Uhr schneefrei. In manchen Gemeinden gilt die Räumpflicht bis 22 Uhr. Sonn- und feiertags kannst du etwas länger schlafen. Da muss erst ab 8 bzw. 9.30 Uhr geräumt und gestreut sein.

Sichere dich gegen finanzielle Forderungen ab!

Achtung: Wenn du als Hauseigentümer deine Pflichten bei Schnee und Eis vernachlässigst, besteht die Gefahr, dass es teuer wird: Gemeinden können Bußgelder verhängen. Und wenn jemand stürzt und sich verletzt, kann er Anspruch auf Schadensersatz gegen dich haben. Denn du als Hauseigentümer haftest nach § 823 BGB. Bewohnst du dein Haus selbst, bist du in solchen Fällen über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Vermieter schützt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finanziell.

Mieter: Diese Rechte und Pflichten hast du bei Eis und Schnee

Du wohnst zur Miete? Dann kann dein Vermieter die Pflicht zum Räumen und Streuen bei Schnee und Eis auf dich übertragen. Allerdings muss er in diesem Fall prüfen, ob du deinen Pflichten auch nachkommst. Wenn nicht, kann er bei einem Unfall trotzdem belangt werden.

Wichtig: Der Mietvertrag oder die Hausordnung als dessen Bestandteil muss die Ãœbertragung der Pflichten enthalten.

Tipp: Du als Mieter hast das Recht auf eine geeignete Ausrüstung wie Schneeschippe und Streumittel. Der Vermieter muss diese bereitstellen. Für den Fall, dass du die Ausrüstung beschädigst, bist du mit einer privaten Haftpflichtversicherung finanziell auf der sicheren Seite.“

Wer sich nicht um solche Dinge kümmern möchte, beauftragt am besten einen professionellen Winterdienst mit dem Schneeräumen und Streuen. Oder den Hausmeister, wenn es einen gibt. Aber auch dann müssen Eigentümer kontrollieren, ob die Verantwortlichen ihre Pflichten erfüllt haben.

Das gilt bei Dachlawinen

Wie beim Schneeräumen und bei der Streupflicht gelten auch bei Dachlawinen unterschiedliche Regelungen in den Gemeinden. Sie hängen davon ab, wie schneereich die Gegend ist, wie groß der Neigungswinkel des Daches ist und ob das Haus an einer verkehrsreichen Straße liegt.

Alle Regelungen haben gemeinsam: Als Hauseigentümer bist du in der Pflicht, wie beim Schneeräumen. Denn im Rahmen deiner Verkehrssicherungspflicht musst du dafür sorgen, dass von deinem Haus und Grund keine Gefahr für andere ausgeht. Das gilt auch bei Dachlawinen und herabfallenden Eiszapfen.

So musst du in schneereichen Gebieten als Hauseigentümer auch Unfälle durch abgehende Dachlawinen verhindern. Etwa, indem du Schneefanggitter montierst oder gut sichtbare „Vorsicht, Dachlawinen!“-Warnschilder anbringst. Sonst bist du dran, wenn jemand von einer Dachlawine verletzt oder z. B. ein Auto beschädigt wird.

Autofahrer: Rechte und Pflichten bei Schnee und Eis

Wer im Freien parkt, kennt es nur zu gut: Morgens ist das Auto zugeschneit und Eiskratzen ist angesagt. Das macht keinen Spaß, muss aber sein.

Nimm dir unbedingt die paar Minuten dafür – zu deiner eigenen Sicherheit.“

Denn wenn du den Schnee nicht gründlich abkehrst, kann er beim Bremsen oder Beschleunigen vom Dach rutschen. Dann besteht das Risiko, dass er dir oder anderen Autofahrern die Sicht nimmt. Oder dass er einen Fußgänger oder Radfahrer trifft.

Wichtig: Befreie nicht nur das Dach vom Schnee. Du bist verpflichtet, auch die Motorhaube, das Heck, die Scheiben und die Scheinwerfer und Rückleuchten inklusive Blinker freizuhalten. Andernfalls riskierst du ein Bußgeld.

Beim Eiskratzen gilt: Mit einem Guckloch ist es nicht getan. Du musst beim Fahren freie Sicht haben.

Ãœbrigens: Auch wenn du beim Eiskratzen den Motor laufen lässt, riskierst du eine Strafe.“

Arbeitnehmer: Verspätungen wegen Schnee und Eis – deine Rechte und Pflichten

Für Arbeitnehmer ist der Weg zum Arbeitsplatz bei Eis und Schnee oft beschwerlich. Dazu kommt die Sorge, sich zu verspäten. Die ist durchaus begründet. Denn Angestellte sind verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Um das sicherzustellen, musst du dich rechtzeitig informieren, welche Witterung zu erwarten ist. Im Zweifel musst du früher aufbrechen, um dich nicht zu verspäten.

Nimm dieses sogenannte Wegerisiko ernst, sonst droht dir eine Abmahnung. Gerade, wenn du öfter zu spät kommst.“

Natürlich musst du nicht am Vorabend losfahren, um am nächsten Morgen trotz Schnee und Eis pünktlich zu sein. Auch kann niemand erwarten, dass du pünktlich kommst, wenn plötzlich ein Schneesturm tobt. Herrscht in der ganzen Region Schneechaos, bist du ebenfalls entschuldigt. Trotzdem hast du als Arbeitnehmer gewisse Pflichten. Bei Eis und Schnee gehört dazu, deinem Arbeitgeber Bescheid zu geben, wenn du es nicht schaffst.

Wichtig für Bahnfahrer: deine Rechte bei Verspätung

Als Bahnfahrerin kann ich ein Lied davon singen: Beim ersten Wintereinbruch herrschen jedes Jahr aufs Neue chaotische Zustände. Findet die Fahrt tatsächlich statt, ist schon viel gewonnen. Davon, bei Eis und Schnee pünktlich ans Ziel zu kommen, träumen ohnehin nur Bahn-Neulinge.

Gut zu wissen: Als Bahnfahrer hast du Rechte – nicht nur bei Schnee und Eis. Kommst du mindestens 60 Minuten verspätet an, steht dir eine finanzielle Entschädigung zu. Wie du sie beantragst, erklärt die Bahn ganz genau.

Mein Tipp: Am einfachsten gehts in der App DB Navigator.“

Ich hoffe, du bist jetzt gut auf den nächsten Wintereinbruch mit Schnee und Eis vorbereitet und kennst deine Pflichten, aber auch deine Rechte. Hast du noch weitere Tipps? Dann schreib einen Kommentar!

#EinfachWeilWichtig

[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1285682/umfrage/schneereichste-staedte-europas/


4Kommentare

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Kommentare

  • Heike Antworten

    Wir wohnen an einer Sackgasse, bei der nicht von der Gemeinde geräumt/ gestreut wird. Wie sind da die Pflichten für die Anlieger?

  • Sylvia Tichai Antworten

    Hallo Heike,
    da müsst ihr wohl oder übel selbst räumen und streuen, wenn ihr nicht im Schnee versinken wollt … Die konkreten Vorschriften stehen in der Winterdienstsatzung, die in jeder Gemeinde anders aussieht. Deshalb kann ich dir leider nichts Genaueres sagen. Am besten erkundigst du dich bei deiner Gemeinde.
    Liebe Grüße von Sylvia aus dem Social Media Team

  • Danka Antworten

    Hallo, es war sehr informativ zu lesen – danke. Nur eine Bemerkung von mir: die „normale“ Schneeschaufeln sind ca. 50 bis 70 cm breit, also für 1.50 Meter musste man 3 mal die ganze Strecke saubern. Bei uns sind Bürgersteige fast genauso breit – wohin dann mit dem Schnee? Und die von der Fahrbahn Unmengen Schnee??? Abgesehen davon in der Zeit ohne Schnee, also fast ganzes Jahr über, parken die Autos so, dass oft nur 25 cm für mich bleiben, und ich muss aus dem Bürgersteig auf die Strasse. Niemand kümmert sich darüber… und anwesende Fahrer sind immer unhoflich!
    Das sind eigentlich rhetorische Fragen…
    Mfg. Danka

  • Sylvia Tichai Antworten

    Hallo Danka,
    schön, dass dir der Beitrag gefallen hat 🙂
    Ja, wohin mit dem Schnee? Eigentlich soll er auf den Rand des Weges, der an die Straße angrenzt. Aber wenn da kein Platz ist … Hoffen wir einfach mal, dass es nicht so viel schneit 😉
    Liebe Grüße von Sylvia aus dem Social Media Team

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