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Das kleine Pflege-Einmaleins: Wenn die Eltern älter werden

Jennifer Alfes Jennifer Alfes

Wusstest du, dass mehr als 60 % der Deutschen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden?[1] Und die Zahl wächst weiter. Daher ist es wichtig, dass sich jeder rechtzeitig mit diesem Thema auseinandersetzt.

Ich gebe zu, bis vor Kurzem habe ich mich mit dem Thema Pflege nicht beschäftigt. Auch mit wichtigen Themen wie Vollmachten und Patientenverfügungen habe ich mich wenig befasst. Doch meine Eltern werden älter und so langsam wird mir das auch schmerzlich bewusst.

Früher hatten meine Eltern auf alles eine Antwort und haben mir die Welt erklärt. Heute bin ich oft diejenige, die ihnen Dinge erklärt und hilft.“

Seitdem ich bewusst wahrgenommen habe, dass meine Eltern älter werden, beschäftigen mich viele Fragen. Was passiert, wenn meine Eltern Hilfe im Alltag benötigen? Worauf habe ich zu achten? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es überhaupt, wenn sie pflegebedürftig werden? Und wie stellen sich meine Eltern das Leben im Alter vor?

Pflegebedürftigkeit kann plötzlich oder auch schleichend eintreten. Daher ist es wichtig, frühzeitig über dieses Thema zu reden. Ohne Vollmacht und Verfügung haben Angehörige kein Recht, stellvertretend zu handeln oder Entscheidungen zu treffen. Damit du auch weißt, worauf du zu achten hast, habe ich dir einige wichtige Informationen zusammengestellt:

Wichtiger Ordner

Ich habe mit meinen Eltern vereinbart, dass sie einen Ordner mit allen wichtigen Daten und Unterlagen erstellen. Hierin sind folgende Dinge aufgeführt:

  • Namen und Telefonnummern aller wichtigen Ärzte
  • Eingenommene Medikamente
  • Name der Krankenversicherung mit Versicherungsnummer
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
  • Kontenvollmacht
  • Ãœbersicht der Bankkonten inklusive der jeweiligen Kontonummern
  • Verträge und Abos
  • Kopie ihres Testaments

Im Notfall habe ich es so einfacher, die benötigten Informationen zu finden.

Patientenverfügung

In manchen Situationen kannst du nicht mehr selber entscheiden, welche medizinische Behandlung du dir wünschst oder ablehnst. Genau für diesen Fall ist die Patientenverfügung da. Hiermit wird dein Selbstbestimmungsrecht sichergestellt, wenn du nicht mehr in der Lage dazu bist, eigene Entscheidungen zu treffen. Sie sorgt dafür, dass deine Angehörigen und die Ärzte in deinem Sinne handeln.

Diese Verfügung bezieht sich nur auf ärztliche und medizinische Maßnahmen. Solange du geschäftsfähig, wach und ansprechbar bist, musst du jeder Behandlung selber zustimmen.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer für dich entscheidet, wenn du selber nicht mehr kannst, weil du z. B. pflegebedürftig bist. Folgende Aufgabenbereiche kann diese Vollmacht einschließen:

  • Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Behörden und Gerichte
  • Todesfall

Hierbei geht es also nicht nur um gesundheitliche Entscheidungen, sondern auch um Verträge und finanzielle Angelegenheiten. Im Notfall regelt diese Vollmacht die komplette Betreuung eines Menschen. Daher ist es wichtig, deine Werte und Wünsche mit der Person, die du bevollmächtigst, genau zu besprechen. Hast du keine Vorsorgevollmacht, bestellt ein Gericht einen Betreuer für dich. Denn es muss eine Person geben, die entscheidet, wenn du nicht mehr kannst.

Zum 1. Januar 2023 hat sich die Rechtslage geändert. Laut §1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dürfen sich Verheiratete und in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende Paare in medizinischen Notfällen gegenseitig – auch ohne Vollmacht – vertreten. Allerdings schließt das nur die medizinischen Angelegenheiten mit ein und gilt nur für 6 Monate. Verträge oder finanzielle Angelegenheiten sind aber ohne eine Vorsorgevollmacht weiterhin tabu.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung wird benötigt, wenn von einem Gericht eine gesetzliche Betreuung angeordnet wird. Dies ist der Fall, wenn du aufgrund körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung deine Angelegenheiten nicht selbst regeln kannst. Hier hältst du fest, wen das Gericht im Bedarfsfall als deinen rechtlichen Betreuer bestellen soll.

In einer Betreuungsverfügung kannst du auch festlegen, welche Wünsche du hast. Was soll im Falle einer Wohnungsauflösung mit deinen Sachen passieren? In welcher Pflegeeinrichtung möchtest du später leben?

Ein eingesetzter Betreuer untersteht – anders als bei der Vorsorgevollmacht – der Kontrolle des Gerichts und hat in seinen Entscheidungen weniger Freiheiten.

Kontovollmacht

Für den Ernstfall ist es wichtig, einer Vertrauensperson eine Kontovollmacht zu erteilen. Mit der Ausstellung einer Vollmacht bekommt die darin bestimmte Person das Recht, alle Bankgeschäfte für dich zu tätigen. Bei jeder Bank gelten andere Richtlinien. Für Sparkonten, Aktiendepots oder Anlagen reicht das Formular meistens nicht aus. Hier ist ein gesonderter Vermerk notwendig. Auch das kannst du aber bei deiner Bank erfahren.

Plötzlich pflegebedürftig? Die DKV Pflegewelt hilft

Suchst du in deiner Wohnortnähe ein Pflegeheim, eine Kurzzeitpflege, einen ambulanten Pflegedienst oder andere Betreuungsdienste?  In der DKV Pflegewelt kannst du diese ganz einfach finden.

Schnelle Hilfe für pflegebedürftige Versicherte der DKV

Die DKV hat für ihre Versicherten in der Pflegeversicherung ein besonderes Angebot: Sie können ihren Pflegeantrag direkt online ausfüllen und versenden. Der Antrag auf einen Pflegegrad erfolgt ohne Postlaufzeiten und kann so schneller bearbeitet werden.

Du möchtest mehr über das Pflege Schutz Paket oder die Private Pflegezusatzversicherung der DKV erfahren?

Jetzt informieren!

Pflegezeit – Freistellung bis zu 6 Monate

Wenn du einen nahen Angehörigen pflegst, hast du Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz. Allerdings handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz für maximal 6 Monate. Der gesetzliche Anspruch gilt nur bei mittleren und großen Betrieben. Damit du dir das leisten kannst, hast du die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu beantragen. Das Darlehen kann direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.

Familienpflegezeit – Reduzierung bis zu 24 Monate

Zur Pflege deines Angehörigen hast du Anspruch, deine Arbeitszeit für maximal 2 Jahre zu reduzieren, wenn du in einem Betrieb mit mehr als 25 Mitarbeitern arbeitest. Um die Differenz deines reduzierten Einkommens aufzufangen, kannst du ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie beantragen.

Kurse für Pflegepersonen

Wenn du deine Liebsten zu Hause pflegst, kommen schnell Fragen auf: Wie lässt sich ein Erwachsener gut heben? Wie funktioniert das An- und Auskleiden? Wie sorge ich für die richtige Körperhygiene? Es gibt viele verschiedene Anbieter und Krankenhäuser, die Kurse für pflegende Angehörige anbieten. Neben Schulungsthemen wie rückenschonendes Arbeiten, Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden werden auch Entlastungsangebote angesprochen und erklärt.

Checkliste in der DKV Pflegewelt

Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, kann man schnell den Überblick verlieren, was zu tun ist. In der DKV Pflegewelt findest du eine Checkliste, die dir hilft.

Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Möchtest du deine Eltern zu Hause pflegen oder wünschen es sich deine Eltern? Es ist eine große körperliche und organisatorische Herausforderung. Das Heben, Lagern und Stützen des Pflegebedürftigen kann zu Rücken- und Gelenkproblemen führen. Hinzu kommt noch die psychische Belastung. Als Pflegeperson verschiebt sich dein Lebensmittelpunkt. Daher ist es wichtig, dass du dir auch Zeit für Freunde und Hobbys nimmst. Diese unterschiedlichen Entlastungsangebote sind dabei eine große Hilfe:

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause von der Pflege oder haben Termine, die sie wahrnehmen müssen. Mit der Verhinderungspflege kannst du dich als Pflegeperson stundenweise, tageweise oder wochenweise vertreten lassen. Pflegebedürftige ab Grad 2 haben jährlich bis zu 6 Wochen Anspruch darauf.

Tages- und Nachtpflege durch Pflegeeinrichtungen

Eine andere Möglichkeit ist die Tagespflege. Hier wird die pflegebedürftige Person tagsüber in einer teilstationären Einrichtung betreut. Die Nacht verbringt sie dann wieder zu Hause. So kannst du als Pflegeperson weiterhin deinen Beruf ausüben. Für deinen Angehörigen hat es auch noch Vorteile: Er kommt aus den eigenen vier Wänden heraus, kann neue Kontakte knüpfen und an Aktivitäten teilnehmen.

In einer Einrichtung der Nachtpflege werden die Pflegebedürftigen nachts betreut und sind tagsüber zu Hause. Allerdings gibt es nicht so viele von diesen Einrichtungen in Deutschland.

Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 kannst du deinen pflegebedürftigen Angehörigen für maximal 8 Wochen im Jahr in einer vollstationären Einrichtung betreuen lassen. In dieser Zeit kannst du neue Kraft schöpfen und weißt, dass es deinem Angehörigen gut geht.

Besuchs- und Betreuungsdienste

Diese Dienste entlasten pflegende Angehörige. Die ehrenamtlichen Helfer besuchen nach Absprache ein- oder mehrmals pro Woche deinen pflegebedürftigen Angehörigen. Sie gehen mit ihm spazieren oder plaudern einfach was mit ihm.

Auch wenn es ehrenamtliche Besuchs- und Begleitdienste gibt, sind nicht alle kostenlos.“

Finanzielle Unterstützung

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Bei häuslicher Pflege ist es ein Pauschalbetrag, der je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfällt.

Darüber hinaus stehen jedem, der zu Hause versorgt wird und über einen Pflegegrad verfügt, monatlich 125 € zu. Dieser Entlastungsbetrag soll dich als Pflegeperson unterstützen. Damit kannst du die Begleitung deines Angehörigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanzieren.

Zusätzlich kannst du bei der Pflegekasse beziehungsweise Pflegeversicherung weitere Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation beantragen, beispielsweise den Einbau von Treppenliften.

Einen Angehörigen zu pflegen erfordert viel Kraft. Schaffe dir daher einige Freiräume und nutze die Entlastungsangebote. Es gibt Warnsignale deines Körpers wie Schlaflosigkeit, Nervosität oder auch Stimmungsschwankungen. Nimm diese ernst. Nur wenn du dir ab und zu eine kleine Auszeit gönnst, kannst du dich ausreichend erholen.

Mir hat die Recherche gezeigt, dass man sich nicht früh genug mit dem Thema Pflege auseinandersetzen kann. Hast du noch mehr Tipps und Erfahrungen? Teile sie gerne mit uns.

#EinfachWeilWichtig

[1] https://sites.dkv.com/lp/bap/PflegeMythen.pdf


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