Wusstest du, dass die Steuerrückerstattung in Deutschland im Schnitt bei 1.072 € liegt?[1] Das heißt: Wer als Angestellter brav jedes Jahr seine Steuererklärung freiwillig abgibt, kann jede Menge Geld sparen. Bares Geld, das man schließlich wieder investieren kann. Warum es sich lohnt, die Steuererklärung zu machen und was du alles geltend machen kannst, verraten wir dir hier.
Freiwillig eine Steuererklärung abgeben? Auf keinen Fall! Das sagen viele Arbeitnehmer, wenn sie nur an den Bürokratieaufwand denken. Kein Wunder, wer hat schon Lust, sich am Wochenende durch Rechnungen, Kontoauszüge und Quittungen zu wühlen.
Doch der Aufwand kann sich lohnen.“
Denn was viele nicht wissen: Während man arbeitet und monatlich ein schönes Netto-Gehalt aufs Konto bekommt, zahlt der Arbeitgeber die Lohnsteuer ans Finanzamt. Aber: Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber berücksichtigt dabei Merkmale wie Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit oder Kinderfreibeträge. Zudem berechnet er eine anteilige Werbungskostenpauschale von 1.200 € im Jahr.
Das Problem: Alle Arbeitnehmer sind unterschiedlich. Wer bei sich jetzt also höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Ausgaben vermerkt, hat zu viel Steuern gezahlt. Die gute Nachricht ist: Eine Rückzahlung ist möglich. Die schlechte Nachricht: Das Finanzamt meldet sich leider nicht von selbst. Heißt: Stürz dich in den Papierkram, sortiere die Belege und mach deine Steuererklärung – denn es lohnt sich.
Denn mit einer Rückerstattung landet ein jährliches unverhofftes Plus auf deinem Konto. Geld, mit dem man erst mal so nicht gerechnet hat. Und das bedeutet auch: die Chance, Geld sinnvoll zu sparen und so seinen Finanzzielen einen Schritt näher zu kommen. In unserer #EinfachFinanzenErklärt-Reihe erfährst du, wie du dir dieses Plus sichern kannst und richtig anlegst.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt: Wer in Steuerklasse I ist und keine Freibeträge beantragt hat, kann eine Steuererklärung freiwillig abgeben. Manche Arbeitnehmer sind jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Beispielsweise dann, wenn sie Freibeträge beim Finanzamt beantragen, Nebeneinkünfte haben oder als Ehepaar gemeinsam haushalten. Auch eine Scheidung oder Kapitalerträge verpflichten zu einer Steuererklärung. Unabhängig davon sind Selbstständige, Gewerbetreibende oder Landwirte verpflichtet, ihr Einkommen zu erklären – zumindest, wenn sie mehr als 9.744 € verdient haben. Das gilt übrigens auch für Rentner.Die erste Frage, die sich viele Arbeitnehmer stellen: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?“
Aufgepasst: Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er dazu verpflichtet ist, riskiert eine Strafe!“
Warum lohnt sich die Steuererklärung für mich?
Wer nichts vom Finanzamt hört, kann erstmal aufatmen. Eine Steuererklärung ist keine Pflicht. Das Schweigen der Behörde kann aber auch heißen: Es sieht den eigenen Steueranspruch bereits als gedeckelt an. Das bedeutet auch: Eventuell hast du zu viel Steuern bezahlt. Eine freiwillige Steuererklärung bringt Licht ins Dunkel.
10 Gründe für eine freiwillige Steuererklärung
- Du warst nur zeitweise im Jahr angestellt?
Berufsanfänger, Studenten oder auch Jobwechsler haben gute Chancen auf eine Rückerstattung, wenn sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben. - Steuerklasse IV als Ehepaar
Haben beide Ehepartner die Lohnsteuerklasse IV, winkt in den meisten Fällen eine Rückzahlung. - Das Hoch auf die Liebe
Wer im vergangenen Jahr geheiratet hat, kann eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Besonders hohe Rückzahlungen bekommen jene Ehepaare, bei denen der Gehaltsunterschied recht groß ist. - Ein Baby bringt Geld
Frischgebackenen Eltern winkt das Babyglück und hohe Kosten. Deswegen gibt es pro Kind vom Staat einen Kinderfreibetrag. - Mehr Geld für Alleinerziehende
Wer alleine ein Kind großzieht, schafft Großartiges. Dafür gibt es vom Staat einen Entlastungsbetrag von 1.908 €. Ab dem zweiten Kind gibt es zudem einen Zuschlag von je 240 €. Wichtig: Man sollte in der Steuerklasse II sein. - Du studierst noch?
Für Studenten, die nebenbei jobben, lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung in den meisten Fällen. Denn alle Kosten für das Studium – Fahrtkosten, Bücher und Studiengebühren  – können als Werbungs- und Fortbildungskosten abgesetzt werden. Dadurch entsteht eine geringere Einkommenssteuerlast. - Ein Kind macht eine Ausbildung?
Eltern eines volljährigen Kindes, das eine Ausbildung in einer anderen Stadt mit eigener Wohnung macht, können einen Ausbildungsfreibetrag von jährlich maximal 924 € beantragen. - Krankheitskosten belasten den Geldbeutel
Die Gesundheit ist das höchste Gut. Wer jedoch erkrankt, kann Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Absetzbar sind beispielsweise Ausgaben für Menschen mit Behinderung, Pflegeaufwendungen oder sehr hohe Arztrechnungen. - Katastrophen und mehr
Aber auch Katastrophen wie Hochwasser, Brand oder Unfälle zählen zu außergewöhnlichen Belastungen, die über die Steuererklärung geltend gemacht werden können. - Der Gärtner bringt Blumen – und Geld
Du hast eine Putzkraft, einen Gärtner oder Hausmeister? Dann gib diese Ausgaben unbedingt in deiner Steuererklärung an. Handwerkerkosten können genauso abgesetzt werden. Wichtig: Du brauchst einen Beleg oder eine Rechnung, um die entstandenen Kosten über dein Bankkonto überweisen zu können!
Was kann ich alles an Werbungskosten absetzen?
Es gibt viele Gründe, die für eine freiwillige Steuererklärung sprechen. Wir haben noch einen für dich: Werbungskosten! Unter Werbungskosten versteht man Ausgaben für eine Fortbildung, Fahrtkosten zur Arbeit, ein Arbeitszimmer oder auch berufliche Handy-Rechnungen. Aber auch ein berufsbedingter Umzug, Ausgaben für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel sowie Internetkosten können abgesetzt werden. Überschreiten diese Kosten die 1.200-€-Grenze, winkt jede Menge Geld rückwirkend vom Finanzamt!
Dank Pandemie und der vermehrten Homeoffice-Pflicht gilt bis Ende 2022 eine zusätzliche Homeoffice-Pauschale. Pro Tag im Homeoffice können 5 € abgesetzt werden. Maximal 600 € pro Jahr können so geltend gemacht werden. Übrigens: gilt für Angestellte und Selbstständige!
Stichwort: Versicherungen
Wer vorsorgt, kann auch beim Finanzamt sparen. Denn auch Versicherungen können in der freiwilligen Steuererklärung geltend gemacht werden. Ob Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung oder andere privat abgeschlossene Versicherungen: rein damit in die Steuererklärung!Grundsätzlich gilt: Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, kannst du bei der Steuererklärung geltend machen. Welche Versicherungen das genau sind, erfährst du in unserem Ratgeber.
ERGO Kundenportal: Alle Versicherungen auf einen Blick
Im ERGO Kundenportal kannst du alle deine Versicherungen auf einen Blick einsehen oder auch neue Verträge abschließen. Außerdem verfügt das ERGO Kundenportal über ein Online-Postfach, über das du deine Briefe online und in Echtzeit zur Verfügung gestellt bekommst.
Du bist noch nicht registriert? Worauf wartest du? Registriere dich am besten gleich und profitiere von allen Vorteilen.
Übrigens: Du kannst mit der ERGO App jederzeit und an jedem Ort auf deine Verträge, deine digitale Post sowie weitere Services und Vorteile des ERGO Kundenportals zugreifen. Und Rechungen blitzschnell via Fotofunktion hochladen und so deine Erstattung direkt beantragen.
Und was ist mit Spenden?
Wer ein großes Herz hat, kann tatsächlich auch Geld sparen. Denn jede Spende an einen gemeinnützigen Verein, eine Stiftung oder politische Parteien kann in der Steuererklärung angesetzt werden. Auch die Kirchensteuer wird vom Einkommen abgezogen.
Kinderbetreuung & Co. absetzen
Zu guter Letzt hat das Finanzamt noch einen Posten „Sonderausgaben“ auf der Steuererklärung. Hier können Eltern beispielsweise Betreuungskosten ihrer Kinder, das Geld für den Kindergarten, die Rechnung der Tagesmutter oder auch Schulgeld einreichen. Auch Ausbildungskosten fallen in diese Kategorie.
Welche Fristen muss ich bei der Steuererklärung beachten?
Die Entscheidung ist gefallen: Du traust dich und machst deine Steuererklärung. Doch welche Fristen musst du beachten? Die gute Nachricht ist: Das Finanzamt gibt dir jede Menge Zeit. Ganze vier Jahre hast du, um rückwirkend eine Steuererklärung abzugeben. Eine freiwillige Steuererklärung für 2020 kannst du also bis zum 31. Dezember 2024 abgeben. Aber aufgepasst, lass die Zeit nicht ungenutzt verstreichen!
Unser Tipp: Setz dich jeden Januar hin, sammle deine Unterlagen und gib die Steuererklärung im laufenden Jahr ab. Wichtig: Du brauchst auf jeden Fall einen Ausdruck deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Den bekommst du am Ende eines jeden Jahres von deinem Arbeitgeber zugeschickt.
Brauche ich einen Steuerberater?
Egal, wie oft du dich durch den Papierberg wühlst, irgendwie kommst du nicht voran? Dann hol dir Hilfe bei der Steuererklärung: Du kannst auf einen Steuerberater in deiner Stadt zurückgreifen. Aber aufgepasst: Er kostet! Wenn du Pech hast, bekommst du Geld vom Finanzamt zurück und bezahlst davon den Steuerberater.
Unser Tipp: Wer keine großen Nebeneinkünfte hat, Immobilien besitzt oder selbstständige Tätigkeiten im Nebenjob ausübt, kann die Steuererklärung selbst versuchen. Glücklicherweise gibt es heute jede Menge Online-Hilfsprogramme oder Softwareprogramme für 20 bis 50 €, die das Ausfüllen und Abgeben der Steuererklärung einfacher machen.
Du kommst trotzdem nicht voran? Dann darfst du deine Angehörigen um Hilfe bitten. Bei der Steuererklärung dürfen dich laut Steuerberatungsgesetz folgende Personen unterstützen:- Ehepartner
- Verlobte
- Eltern
- Schwiegereltern
- Kinder
- Enkel
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Schwager und Schwägerin
- Onkel und Tante
- Pflegeeltern oder Pflegekinder
Gegenseitig können sich also Familienangehörige helfen und die Formulare ausfüllen. Wichtig: Auf den Formularen musst du die Hilfe sowie das Verwandtschaftsverhältnis angeben.
Als helfende Hände sind Freunde, Kollegen oder andere Bekannte leider verboten – egal, ob du sie bezahlst oder nicht. Ihre Mithilfe ist sogar eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 5.000 € Strafe kosten kann.
Hilfe, ich muss Geld nachzahlen!
Du hast deine freiwillige Steuererklärung abgegeben und wider Erwarten fordert das Finanzamt nun eine Nachzahlung. Keine Panik! Lege innerhalb eines Monats Einspruch ein und ziehe deinen Antrag auf Steuerveranlagung zurück. Im nächsten Schritt beantragst du eine Aussetzung der Vollziehung. Die Steuernachzahlung musst du dann nicht sofort bezahlen, sondern das Finanzamt prüft noch mal, ob die Forderung rechtmäßig ist.
Wichtig: Eine Nachforderung passiert nur sehr selten. In den meisten Fällen lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung.“
Finanzspritze Steuererklärung
Du hast deine Steuererklärung abgegeben und Geld zurückerstattet bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Doch was tun mit der unerwarteten Finanzspritze?
Unser Tipp: sinnvoll sparen. Gerade Geld, mit dem man nicht gerechnet hat, ist das perfekte Sparkapital.“
Statt das Geld auf dem Konto zu lagern und es womöglich noch auszugeben, ist es sinnvoll, es anzulegen  – ob in einem Aktienfonds, einem ETF oder einer privaten Altersvorsorge. Wichtig ist, dass du dir im Vorfeld Gedanken machst, welche Sparziele du hast. Ist es ein Traumurlaub in der Karibik? Ein Immobilienkauf? Oder finanzielle Freiheit im Alter? Werde dir deiner Ziele bewusst und leg dein Geld so an, dass du ihnen näher kommst. Im ersten Teil unserer FinanzenEinfachErklärt-Reihe lernst du mehr über die Grundlagen deiner persönlichen Finanzen.
In einer der nächsten Folgen unserer großen FinanzenEinfachErklärt-Reihe verraten wir dir, welche Geldanlage-Möglichkeiten es gibt, welche besonders gut sind und wie du die richtige Investmentstrategie für dich findest.“
Ãœbrigens denken die Deutschen laut ERGO Risiko-Report 2022 beim Thema Geldanlage langsam um: Aktien, Fonds und Anleihen sind im Kommen. Betrug ihr Anteil 2018 noch 25 %, waren es 2019 schon 26 und 2022 sogar 34 %.
Ich hoffe, du hast jetzt alle Tipps, um in diesem Jahr motiviert deine Steuererklärung zu machen. Du hast noch mehr Gründe, warum sich eine Steuererklärung lohnt? Dann schreib sie in die Kommentare!
[1] https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html
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