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Bergrettung: Ist eine Absicherung überbewertet oder notwendig?

Andreas Kiehr Andreas Kiehr

Die Berge sind beliebt, ob beim Skifahren oder Wandern. Doch wer übernimmt die Bergungs- und Suchkosten im Notfall?

In solchen Situationen habe ich mir schon öfter die Frage gestellt, wer im Fall der Fälle die Such- und Rettungskosten infolge einer Bergrettung übernimmt. Denn im unwegsamen alpinen Gelände bedeutet ein Unfall, der das Weitergehen unmöglich macht, sehr häufig, dass ein Hubschrauber zur Rettung eingesetzt werden muss. Dass diese Einsätze sehr teuer sind, liegt auf der Hand, und mein Urlaubsbudget reicht dafür eher nicht aus.

Bergrettung in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterscheiden nach Rettung und Bergung. Eine Rettung (mit dem Hubschrauber) wird dann übernommen, wenn ein andersartiger Transport den Zustand des Patienten gefährden würde. Hier gibt es also keinen Unterschied zu Unfällen in der Ebene, bei denen in bestimmten Situationen ebenso ein Hubschrauber eingesetzt wird.

Schwieriger wird es, wenn nur aufgrund des Geländes ein Hubschrauber eingesetzt wird, bezogen auf das Krankheitsbild aber auch ein Transport mit einem Krankenwagen möglich gewesen wäre. In diesen Fällen spricht man von der Bergung – sie wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht erstattet. Diese Unterscheidung fußt auf §60 (1) 2. Satz SGB V.

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Bergrettung in den Alpen außerhalb Deutschlands

Zwischen Deutschland und Österreich sowie der Schweiz bestehen zwischenstaatliche Abkommen zu Leistungen der GKV. Allerdings richten sich die Kosten der Rettung nach den Abrechnungssätzen des jeweiligen Landes. Ein mitunter deutlicher Eigenanteil ist also vorprogrammiert.

Zusätzlich besteht im Ausland das Risiko, dass vor Ort eine längere Behandlung, beispielsweise im Krankenhaus infolge eines Unfalls in den Bergen notwendig wird. Hier besteht ein hohes Kostenrisiko.

Mir ist es vor Antritt einer Tour deshalb wichtig, dass alle Teilnehmer neben einer kleinen Reiseapotheke für den Notfall vor allem eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben, denn diese leistet im Ausland bei:

  • Bergrettung (auch mit dem Hubschrauber)
  • Bergung
  • Suche (Suchkosten beispielsweise infolge eines Lawinenabgangs)
  • Transportkosten nach Deutschland, bei medizinischer Notwendigkeit

Was ist beim Wintersport anders? Zusätzlich zu den genannten Risiken, die in den Bergen berücksichtigt werden sollten, ergibt sich bei vielen Wintersportarten ein erhöhtes Haftungsrisiko. Da auf präparierten Pisten oft wenig Ausweichfläche vorhanden ist, ereignen sich regelmäßig schwere Unfälle. Dabei ist neben der eigenen Absicherung über eine Unfallversicherung auch die Deckung fremder Schäden durch eigenes Verschulden über die Haftpflichtversicherung wichtig.

Alpenvereinsmitgliedschaft versus Auslandsreisekrankenversicherung

Da auch der Deutsche Alpenverein (DAV) mit einer Versicherung für Bergrettungs- und Bergungskosten im Rahmen der Mitgliedschaft wirbt, hatte ich schon viele Gespräche mit anderen Wanderern, ob diese Mitgliedschaft in puncto Transportkosten überhaupt notwendig ist, wenn man schon eine Auslandsreisekrankenversicherung hat.

Nachdem ich mich nun tiefer mit dem Thema auseinandergesetzt habe, kann ich sagen, dass dies zumindest bei Wanderungen außerhalb Deutschlands nicht notwendig ist. Der umfassende Schutz der Auslandsreiseversicherung reicht hier allemal aus. Nur bei Wanderungen in Deutschland kann die Mitgliedschaft sinnvoll sein. Hier die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattungsfähigen Bergungskosten abgedeckt sind. Da der DAV allerdings neben der Versicherung noch deutlich mehr bietet und vor allem viele Hütten und Wege in den Alpen unterhält, ohne die, Wanderungen in den Bergen deutlich gefährlicher wären, möchte ich hier auch gar nicht von einer Mitgliedschaft abraten.

Wer davor gefeit ist und sein Können objektiv einschätzt, kann das persönliche Unfallrisiko gut minimieren und eine schöne Tour erleben.

Hast du schon Erfahrungen mit einer Bergrettung gemacht? Teile deine Tipps mit uns.


8Kommentare

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Kommentare

  • Jörg Antworten

    Aus aktuellem Anlass fragt man sich ja schon, ob die im Artikel angesprochenen Bergungskosten auch für eine wochenlange Bergung aus einer Höhle reichen…

    Servus
    Jörg

  • Andreas Kiehr Antworten

    Lieber Jörg,
    vielen Dank für die Reaktion auf den Beitrag. Gern stelle ich die Varianten der Finanzierung einer solchen Bergung einmal dar. Im Rahmen der privaten Unfallversicherung sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch innerhalb Deutschlands) abgesichert, auch wenn nur Grund zu der Annahme eines Unfalls besteht.
    Da viele Unfallversicherer den Begriff nicht soweit auslegen, haben sowohl der österreichische als auch der deutsche Höhlenforschungsverein Lösungen zur Absicherung dieser Kosten erarbeitet. Mitglieder des deutschen VDHK können sich einem Bergungskosten-Solidaritätsfonds anschließen. Die Mitglieder des österreichischen VÖH sind per Mitgliedschaft versichert.

    Um eine effiziente Bergung zu gewährleisten, sollte der Alarmplan des Höhlenrettungsverbandes eingehalten werden.

  • Mika Antworten

    Hallo Andreas,
    zu Eurer Auslandsreisekrankenversicherung RD und Deinem Artikel über die Bergungskosten würde ich gerne wissen, wie es mit den folgenden Fällen steht:
    a) Auf einer Wanderung z. B. der Annapurna Runde verletzt sich der Versicherte und wird mit einem Hubschrauber aus sonst nicht per Pkw zugängigem Gelände zum Arzt gebracht. Es stellt sich heraus, dass eine ambulante Behandlung genügt und ein billigerer Transport per Esel die Verletzung nicht verschlimmert hätte.
    b) Es kommt zu einem unvorhergesehenem Schneeeinbruch. Wanderer können unverletzt
    aa) auf dem Weg per Hubschrauber gerettet werden, sie wären ohne Rettung erkrankt oder verstorben
    bb) in einer Schutzhütte/Unterkunft gerettet, es war nicht absehbar, wann eine Rückkehr möglich gewesen wäre.

    Welche Situationen sind mit der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt oder überhaupt versicherbar?
    Vielen Dank für eine Information.
    Viele Grüße Mika

  • Andreas Kiehr Antworten

    Hallo Mika,

    danke Dir für Dein Interesse.

    a) Üblicherweise legt ein Arzt/Rettungssanitäter das geeignete Transportmittel nach Beurteilung der Informationen des erkrankten/verunfallten Wanderers fest. Meiner Erfahrung nach findet, nach Abschluss des Transports keine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit statt. Wenn also das Lagebild in dem von Dir beschriebenen Fall einen Transport mittels Hubschrauber nahelegt und der Transport mit dem Hubschrauber als notwendig erachtet wurde, leistet hier auch die Auslandsreisekrankenversicherung von ERGO Direkt.

    b)
    aa) In der Auslandsreisekrankenversicherung von ERGO Direkt ist auch für Bergung die wesentliche Leistungsgrundlage die medizinische Notwendigkeit. Ein Wetterwechsel stellt also erst einmal keine Leistungsgrundlage dar. Sind Teilnehmer allerdings so stark unterkühlt, das Lebensgefahr droht, ist medizinische Notwendigkeit in jedem Fall gegeben. Transportmittel siehe a

    bb) siehe b, aa) Auf einer Hütte festzusitzen kann ziemlich romatisch sein und der Arbeitgeber ist sicher auch nicht gerade erfreut, wenn man nach dem Wochenende nicht zurückkehrt, aber wie schon bei b aa), muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein, um hier einen Transport aus den Leistungen der Auslandsreiseversicherung zu rechtfertigen.

    Um vollumfänglich Leistungen bzgl. Rettung abzuklären, empfehle ich Dir die DAV-Mitgliedschaft, weil gerade solche Details wie „festsitzen“ in einer Tour oder auf einer Hütte, dort versichert sein könnten.

    Viele Grüße
    Andreas

  • Helena Antworten

    Ich überlege mir eine Auslandsversicherung machen zu lassen. Ich reise oft und gern, aber manchmal entstehen unerwartete Situationen. Ich nehme die Reiseapotheke für den Notfall immer mit, denn in den Bergen oder Wüsten man immer Risiko hat. Danke für die Info über die Reiseversicherung!

  • Carina Kockelke Antworten

    Hallo Helena,

    eine kleine Reiseapotheke ist natürlich eine gute erste Hilfe. Kopfschmerzen bekommt man so schnell in den Griff und ein Pflaster ist auch schnell um den Finger geklebt.
    Wenn du dich für Auslandsreiseversicherungen interessierst, schau doch mal hier vorbei:
    https://www.ergo.de/de/Produkte/Reiseversicherung/ReisekrankenversicherungDKV

    Viele Grüße von Carina aus dem Social Media Team

  • Jurik Antworten

    Hallo!
    Nach einem Canyoning Unfall (Bruch Sprunggelenk) musste ein Helikopter zur Rettung aus der Klamm hinzugezogen werden. Ein Abtransport aus der Klamm war wegen der hohen Schmerzen & Schock des Verletzen nicht möglich.
    Übernimmt die GKV hier die Kosten der Rettung? Keine Zusatzversicherung oder DAV/ADAC leider, aber es war ja auch eine geführte Canyoning Tour mit Guides.
    Danke für eine Info!

  • Alisa Philbert Antworten

    Hallo Jurik,
    zu den Leistungen deiner gesetzlichen Krankenversicherung können wir keine Aussage treffen.
    Wir können dir aber sagen, dass die Rettung mit einen Hubschrauber durch unser ERGO Unfallversicherung abgedeckt ist.
    https://www.ergo.de/de/Produkte/Unfallversicherung
    Informiere dich gerne unter ergo.de oder bei deinem Berater.
    Viele Grüße Alisa aus dem Social Media Team

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