Die Berge sind beliebt, ob beim Skifahren oder Wandern. Doch wer übernimmt die Bergungs- und Suchkosten im Notfall?
In solchen Situationen habe ich mir schon öfter die Frage gestellt, wer im Fall der Fälle die Such- und Rettungskosten infolge einer Bergrettung übernimmt. Denn im unwegsamen alpinen Gelände bedeutet ein Unfall, der das Weitergehen unmöglich macht, sehr häufig, dass ein Hubschrauber zur Rettung eingesetzt werden muss. Dass diese Einsätze sehr teuer sind, liegt auf der Hand, und mein Urlaubsbudget reicht dafür eher nicht aus.
Bergrettung in Deutschland
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterscheiden nach Rettung und Bergung. Eine Rettung (mit dem Hubschrauber) wird dann übernommen, wenn ein andersartiger Transport den Zustand des Patienten gefährden würde. Hier gibt es also keinen Unterschied zu Unfällen in der Ebene, bei denen in bestimmten Situationen ebenso ein Hubschrauber eingesetzt wird.
Schwieriger wird es, wenn nur aufgrund des Geländes ein Hubschrauber eingesetzt wird, bezogen auf das Krankheitsbild aber auch ein Transport mit einem Krankenwagen möglich gewesen wäre. In diesen Fällen spricht man von der Bergung – sie wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht erstattet. Diese Unterscheidung fußt auf §60 (1) 2. Satz SGB V.
Bergrettung in den Alpen außerhalb Deutschlands
Zwischen Deutschland und Österreich sowie der Schweiz bestehen zwischenstaatliche Abkommen zu Leistungen der GKV. Allerdings richten sich die Kosten der Rettung nach den Abrechnungssätzen des jeweiligen Landes. Ein mitunter deutlicher Eigenanteil ist also vorprogrammiert.
Zusätzlich besteht im Ausland das Risiko, dass vor Ort eine längere Behandlung, beispielsweise im Krankenhaus infolge eines Unfalls in den Bergen notwendig wird. Hier besteht ein hohes Kostenrisiko.
Mir ist es vor Antritt einer Tour deshalb wichtig, dass alle Teilnehmer neben einer kleinen Reiseapotheke für den Notfall vor allem eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben, denn diese leistet im Ausland bei:
- Bergrettung (auch mit dem Hubschrauber)
- Bergung
- Suche (Suchkosten beispielsweise infolge eines Lawinenabgangs)
- Transportkosten nach Deutschland, bei medizinischer Notwendigkeit
Was ist beim Wintersport anders? Zusätzlich zu den genannten Risiken, die in den Bergen berücksichtigt werden sollten, ergibt sich bei vielen Wintersportarten ein erhöhtes Haftungsrisiko. Da auf präparierten Pisten oft wenig Ausweichfläche vorhanden ist, ereignen sich regelmäßig schwere Unfälle. Dabei ist neben der eigenen Absicherung über eine Unfallversicherung auch die Deckung fremder Schäden durch eigenes Verschulden über die Haftpflichtversicherung wichtig.
Alpenvereinsmitgliedschaft versus Auslandsreisekrankenversicherung
Da auch der Deutsche Alpenverein (DAV) mit einer Versicherung für Bergrettungs- und Bergungskosten im Rahmen der Mitgliedschaft wirbt, hatte ich schon viele Gespräche mit anderen Wanderern, ob diese Mitgliedschaft in puncto Transportkosten überhaupt notwendig ist, wenn man schon eine Auslandsreisekrankenversicherung hat.
Nachdem ich mich nun tiefer mit dem Thema auseinandergesetzt habe, kann ich sagen, dass dies zumindest bei Wanderungen außerhalb Deutschlands nicht notwendig ist. Der umfassende Schutz der Auslandsreiseversicherung reicht hier allemal aus. Nur bei Wanderungen in Deutschland kann die Mitgliedschaft sinnvoll sein. Hier die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattungsfähigen Bergungskosten abgedeckt sind. Da der DAV allerdings neben der Versicherung noch deutlich mehr bietet und vor allem viele Hütten und Wege in den Alpen unterhält, ohne die, Wanderungen in den Bergen deutlich gefährlicher wären, möchte ich hier auch gar nicht von einer Mitgliedschaft abraten.
Wer davor gefeit ist und sein Können objektiv einschätzt, kann das persönliche Unfallrisiko gut minimieren und eine schöne Tour erleben.
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