Laut Statista steigt die Entwicklung des Fahrradbestandes von Jahr zu Jahr. Doch leider verändert sich die Infrastruktur für Zweiräder nicht in der gleichen Geschwindigkeit. Laut dem ADFC (Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club) ist das größte Problem für die Sicherheit von Radfahrern die überalterte und dramatisch unterdimensionierte Infrastruktur. Zugeparkte, viel zu schmale Radfahrstreifen, die im Nichts oder an der nächsten Baustelle enden, kennt man aus jeder Stadt. In manchen Städten mangelt es einfach auch an Fahrradwegen. Kein Wunder, dass sich die Verkehrsminister der Bundesländer für mehr Sicherheit einsetzen wollen.
Ein Streitfaktor zwischen den Verkehrsteilnehmer ist dennoch oft die Unkenntnis und die Nichtbeachtung von Verkehrsregeln. Viele Verkehrsteilnehmer kennen ihre Rechte und Pflichten nicht genau – fühlen sich aber häufig im Recht. Ob Handynutzung oder das Aufsetzen von Kopfhörern: Als Radfahrer hast du grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Fahrer von Autos, Motorrädern und anderen Fahrzeugen.
Diese Vorteile genießt du allerdings als Radfahrer:
1.   An Autoschlangen vorbeifahren
Als Radfahrer darfst du an Ampeln an stehenden Autos vorbeifahren. Das gilt allerdings nur, wenn genug Platz vorhanden ist. Zwischen stehenden Fahrzeugen ist dies verboten.
2.   Parken von Fahrrädern
Bezüglich des Abstellens von Fahrrädern gilt: Parken darfst du dein Rad grundsätzlich überall. Es darf dann nur den Verkehr oder die Sicht nicht behindern oder beeinträchtigen. Sogar am Straßenrand kannst du dein Rad abstellen. Bei Dunkelheit solltest du dieses jedoch laut StVO dort nicht unbeleuchtet stehen lassen. Hier schaffen ein Warnschild oder reflektierende Flächen Abhilfe.
Wichtig: „Fahrräder abstellen verboten“-Schilder musst du nicht beachten. Die StVO sieht ein solch allgemeines Verbot nicht vor. Solange du mit deinem Rad niemandem im Weg stehst oder etwas beschädigst, hast du keine Strafe oder andere Konsequenzen zu fürchten.
3.   Vorfahrt für Radfahrer bei Hindernissen
Autofahrer müssen bei Hindernissen auf ihrer Fahrbahnseite zuerst den Radfahrer passieren lassen, wenn der Raum zu eng für beide wird. Auf keinen Fall darf der Radfahrer auf den Gehweg oder Rinnstein abgedrängt werden, denn dadurch steigt das Unfallrisiko.
4.   Überholen eines Radfahrers
Beim Überholen sollten Autofahrer genügend Abstand lassen. Als Mindestabstand gelten 1,5 bis 2 Meter. Generell sollten Kraftfahrzeuge zur Sicherheit auf die andere Fahrbahnhälfte ausweichen, unabhängig davon, ob sie ein Auto oder einen Radfahrer überholen.
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Du hast als Radfahrer die Vorschriften mal nicht beachtet? Das rät unser Unfallexperte
Unser Unfallexperte bei ERGO, Andreas Strobel, erläutert welche Auswirkungen ein Verstoß auf deinen Versicherungsschutz haben kann.
Gilt das Handyverbot auch für das Fahrradfahren? Und welche Auswirkung hat ein Verstoß auf den Versicherungsschutz?
Die Benutzung eines Handys während der Fahrradfahrt ist nicht erlaubt. Das Bußgeld hierfür beträgt 55 Euro.
click to tweetSoweit der schlechte Teil der Nachricht. Der Gute ist, dass auch ein Unfall, der auf derart leichtsinnigem Verhalten beruht, unfallversichert ist.
Sind auch Kopfhörer mit Musik beim Fahrradfahren verboten?
Hier drückt sich der Bußgeldkatalog nicht ganz so deutlich aus. Es heißt lediglich „so laut Musik auf dem Fahrrad gehört, dass eine Behinderung entstand“. Daneben ist dann ein Bußgeld von 15 Euro vermerkt. Aber auch hier gilt: Es besteht Schutz über die private Unfallversicherung – und das, obwohl sich daraus sehr leicht gefährliche Situationen und Unfälle mit eventuell schwerwiegenden Verletzungen ergeben können.
Welche rechtlichen Konsequenzen könnte es haben, wenn ich ohne Helm radfahre?
In Deutschland gibt es bislang keine Helmpflicht für Fahrräder (und im Übrigen auch nicht für Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h). Schon alleine deswegen hat das Fahren ohne Helm keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Jedoch hat diese Fahrweise erheblichen Einfluss auf mögliche Kopfverletzungen nach einem Sturz. Alleine aus diesem Grund ist es ratsam, bei einer Radfahrt immer einen Helm zu tragen. Denn die gebotene finanzielle Entschädigung der privaten Unfallversicherung kann eventuell lebenseinschneidende, gesundheitliche Defizite nicht wett machen.
Habe ich generell mit Leistungskürzungen zu rechnen, wenn ich gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße?
Auch dies hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Generell gilt, dass ein Verstoß – sobald er als Straftat verfolgt wird – zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Bei Ordnungswidrigkeiten bleibt der Schutz aber bestehen. Eine Leistungskürzung findet in diesen Fällen ebenfalls nicht statt.
Welche Auswirkungen hat es auf meinen Versicherungsschutz, wenn ich unter Alkoholeinfluss fahre?
Die Rechtsprechung sieht bei Radfahrern eine absolute Fahruntauglichkeit ab 1,6 Promille. Ab dann kann auch bei einem Unfall kein Versicherungsschutz mehr aus der privaten Unfallversicherung geboten werden. Zur Transparenz für unsere Kunden haben wir diese und weitere Promille-Grenzen in unseren Bedingungen festgeschrieben.
So, nun solltest du sicher im Sattel sein. Erzähl uns in den Kommentaren doch gerne von deinen Erfahrungen, die du beim Fahrradfahren erlebt hast
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