Willkommen auf unserem Blog Blog

Unzufrieden mit der Ferienunterkunft – was tun?

Nicole Nicole

Eine Familie macht Traumurlaub. Sonne, Sand und Meer, eine Auszeit vom Alltag und die totale Erholung. Wir konnten uns nicht im Entferntesten vorstellen, dass wir unzufrieden mit unserer Ferienunterkunft sein könnten.

In diesem Jahr haben wir – also mein Mann, die Kinder und ich – einen Badeurlaub auf Mallorca gebucht. Und zwar mit allem, was dazugehört. Die Kinder wollten Wasserspaß. Wir gutes Essen und kostenlose Cocktails am Pool. Die nette Angestellte im Reisebüro unterbreitete uns einen perfekten Vorschlag: das frisch renovierte Hotel, ein All-inclusive-Büfett, ein Wasserpark für die ganze Familie, ein Familienzimmer mit zwei Schlafzimmern und eine Reiseversicherung, falls ein Notfall eintritt. Gebucht!

Mit der Buchung hatten wir auch einen Sack Vorfreude gekauft. Wir zählten die Tage bis zur Abreise und konnten es kaum erwarten, endlich auf Mallorca anzukommen.

Anreise und Ankunft im Hotel

Als wir nach einem angenehmen Flug mit dem Transferbus zum Hotel gebracht wurden, trauten wir unseren Augen nicht. Das Hotel machte einen alten und abgewohnten Eindruck, von außen hatte es auf jeden Fall schon bessere Tage gesehen. Aber unsere Vorfreude auf den Urlaub blieb davon (fast) unberührt.

Der Mitarbeiter an der Rezeption teilte uns mit, dass unser gebuchtes Familienzimmer noch nicht bezugsfähig wäre. Er schlug vor, dass wir die Pooltoiletten nutzen, um unsere Badesachen anzuziehen. So könnten wir die sonstigen Annehmlichkeiten des Hotels schon genießen. Ins Wasser zu hüpfen und in der Sonne zu liegen empfanden wir als eine feine Idee und schnappten uns unsere Badesachen.

Unzufrieden mit der Ferienunterkunft, Teil I

Als wir die Pooltoiletten betraten, waren wir mehr als überrascht: Von einer Renovierung war auch hier nichts zu sehen. Ich fühlte mich in die 60er Jahre zurück katapultiert. Nicht, dass jemand etwas Falsches denkt: Retro waren die Pooltoiletten nicht. Sie waren nur alt. Sehr alt. Egal, wir zogen uns um, pusteten einen Wasserball auf und gingen an einen der Pools. Das Wasser war blau, die Rutschen in Betrieb, die Kinder begeistert und der Pool? Der war genauso alt wie seine Schwester, die Pooltoilette. Die Liegen allerdings, die waren nagelneu. Darüber freuten wir uns, denn so konnte die Erholung zumindest im Liegen beginnen.

Das Zimmer – unzufrieden mit der Ferienunterkunft, Teil II

Als wir am Nachmittag an der Rezeption nach unserem Zimmer fragten, hieß es, das gebuchte Familienzimmer wäre leider überbucht, aber man könnte uns ein Doppelzimmer mit zwei Zustellbetten für die Kinder anbieten. In zwei Tagen würde eine Familie abreisen, dann könnten wir in unser Familienzimmer umziehen. Na prima, zu Hause hatten wir noch nie zu viert in einem Zimmer geschlafen. Das Abenteuer konnte also beginnen.

Vom Vorliegen eines Mangels kann man insbesondere dann ausgehen, wenn:

  • einzelne Reiseleistungen nicht oder schlecht erfüllt werden
  • der Zweck der Reise nicht erfüllt wird
  • verschiedene Teile der Reise nicht aufeinander abgestimmt wurden
  • der Reiseveranstalter seine Pflichten nicht eingehalten hat

Im Zimmer angekommen stellten wir erleichtert (Sarkasmus!) fest, dass das Hotel seinen unrenovierten Stil konsequent durchzog. Unsere Kinder schienen mit einer Art Hornhaut überzogen zu sein. Sie bemerkten nichts von alledem und quengelten nur, weil sie Hunger hatten und dann wieder zurück ins Wasser wollten. Also ab ins Restaurant!

Das Essen – unzufrieden mit der Ferienunterkunft, Teil III

Im Katalog war das Essen in Büfettform angekündigt. Der Kellner setzte uns mit einem freundlichen Lächeln davon in Kenntnis, dass es aus Kapazitätsgründen nur à la carte mit zwei Gerichten zur Auswahl gab. Für die Kinder oder wenn es uns nicht gefiele, gäbe es ansonsten Pommes frites. Dreimal dürft ihr raten, wem ohne Prüfung des Angebots das Essen nicht schmeckte.

Ich glaube, mir entgleisten ganz leicht die Gesichtszüge, aber wirklich nur ganz leicht. Die Kinder kamen aus dem High-Five machen nicht mehr heraus. Sie hatten den Urlaub ihres Lebens.

Nachdem wir den ersten Tag mehr oder minder genossen hatten, hielten der Mann und ich Kriegsrat.

Beschweren oder akzeptieren: was sollen wir tun?

Wir haben nur einmal im Jahr die Gelegenheit, so lange miteinander wegzufahren. Somit beschlossen wir, es unseren Kindern gleichzutun. Wir suchten uns das Schöne und versuchten, soweit es ging, das weniger Schöne auszublenden. Außerdem ist Mallorca mehr als nur ein Hotel, die Insel ist wunderschön!

Andere Urlauber reagierten nicht so gelassen wie wir. Die freundliche Reiseleitung war gefragter als ein Schlagerstar in einer Autogrammstunde. Mehrere Urlauber fragten uns, ob wir nicht auch unzufrieden mit der Ferienunterkunft wären und reklamieren wollten. Für uns war es die beste Lösung, so mit der Situation umzugehen. Weiterempfohlen haben wir das Hotel allerdings nicht.

Unzufrieden mit der Ferienunterkunft: Das kannst du tun

Wenn du unzufrieden mit deinem Hotel bist oder sich deine Unterkunft als Albtraum entpuppt und du das nicht tolerieren kannst oder möchtest, dann gibt es Möglichkeiten, etwas dagegen zu tun.

Vorgehen bei Unzufriedenheit

Am Urlaubsort:

  • Mängel unverzüglich bei der Reiseleitung anzeigen und schriftlich bestätigen lassen (Beschwerdeprotokoll)
  • Bei Individualreisen: direkt mit dem Vermieter sprechen , auch hier eine schriftliche Bestätigung einfordern (schwierigere Rechtslage, wenn der Gerichtsstandort das Ausland ist)
  • Mängelprotokoll führen, ggf. Fotos machen
  • Schadensminderungspflicht beachten (der Reisende ist ohne zusätzliche Kosten für sich selber verpflichtet, den Mangel so gering wie möglich zu halten), sonst wird es mit der Reklamation schwieriger
  • Bloße Unannehmlichkeiten (später ins Zimmer), landesübliche Gegebenheiten (Insekten, Feiertage, Öffnungszeiten), normales Lebensrisiko (Erkrankung, Verletzungen durch Selbstverschulden) stellen KEINEN Mangel dar.

Zu Hause:

  • Die Beschwerde schriftlich per E-Mail oder Einschreiben an den Reiseveranstalter senden. Bei Pauschalreisen hat man nach dem neuen EU-Pauschalreiserecht hierfür zwei Jahre Zeit. Aber es geht besser, wenn der Eindruck noch frisch ist 😉
  • Es gibt die Frankfurter Tabelle, die festlegt, welchen Anspruch Reisende bei Mängeln haben
  • Wer einen Anwalt hinzuziehen möchte, sollte auf die Kosten achten
  • Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann dort nachfragen, ob sie helfen und unterstützen können

Eine Reise ist etwas Besonderes und sie sollte diesen Stellenwert nicht verlieren. Wenn das Besondere aber einmal im falschen Sinne besonders ist, gibt es immer eine Lösung!

click to tweet

Sorgenfrei das Leben genießen mit der Rechtsschutzversicherung von ERGO 🙂


15Kommentare
Nicole

Letzte Beiträge

Wie hat dir dieser Beitrag gefallen?

Bewerte ihn jetzt mit 1-5 Sternen.

Kommentare

  • Mario Schwarz Antworten

    Gute Idee, bei Mängeln ein Protokoll zu führen und als Beweis Fotos zu machen! Ich möchte noch dieses Jahr mit meinem Sohn nach Italien verreisen. Ich werde noch heute ein kompetentes Reisebüro beauftragen.

  • Michelle Gampe Antworten

    Hallo Mario,

    freut uns, dass der Beitrag hilfreich für dich war. Wir wünschen dir und deinem Sohn einen tollen Urlaub. Kommt gesund wieder! Und: Vielleicht macht ihr euch Gedanken über eine Auslandskrankenversicherung bzw. eine Reiserücktrittsversicherung? Schau gerne mal bei uns vorbei: https://www.ergo.de/de/Produkte/Reiseversicherung/RundumSorglos-Schutz

    Viele Grüße von Michelle aus dem Social Media Team

  • Nina Hayder Antworten

    Ich war mit meiner Unterkunft im letzten Urlaub auch sehr unzufrieden. Gut zu wissen, dass es eine Frankfurter Tabelle gibt, die regelt, welchen Anspruch man bei Mängeln hat. Den nächsten Urlaub werde ich aber über das Reisebüro buchen, damit mir so etwas nicht nochmal passiert.

  • Dennis Becker Antworten

    Wir würden gerne in den nächsten Ferien in Urlaub fahren. Es ist gut zu wissen, dass einige Hotels auch einen Transfer vom Flughafen aus anbieten. Ich hoffe, dass wir ein passendes Hotel in Binz finden werden.

  • Anton Schneider Antworten

    Unzufriedenheit mit der Ferienunterkunft ist natürlich nichts Schönes, wenn man einen schönen Urlaub mit der Familie haben möchte. Wir planen auch unseren nächsten Urlaub und möchten da ein schönes Hotel buchen. Hoffentlich werden wir positiv überrascht, damit der Urlaub erinnerungswürdig bleibt.

  • Lara Jaschke Antworten

    Hallo Nina,

    tut mir leid, das zu lesen. Es ist natürlich sehr ärgerlich, wenn man sich auf einen Urlaub freut und dann letztendlich bereits durch die Unterkunft enttäuscht wird. Eure nächste wird bestimmt besser sein!

    Liebe Grüße von Lara aus dem Social Media Team.

  • Lara Jaschke Antworten

    Hallo Anton,

    da hast du vollkommen Recht! Ich wünsche euch ganz viel Glück, dass ihr ein passendes Hotel findet und dass euer Urlaub unvergesslich wird.

    Liebe Grüße von Lara aus dem Social Media Team.

  • Lara Jaschke Antworten

    Hallo Dennis,

    danke für deinen Kommentar. Ich wünsche dir viel Erfolg dabei, ein passendes Hotel zu finden!

    Liebe Grüße von Lara aus dem Social Media Team.

  • Thomas Karbowski Antworten

    Gut zu wissen, dass bereits die Verfehlung des Zwecks einer Reise einen Mangel nach Reiserecht begründet. Mein Onkel möchte seinen Urlaub in einem luxuriösen Hotel verbringen. Der Zweck seiner Reise ist die totale Entspannung und Erholung und er hofft, dass er diesen Zweck nicht verfehlen würde.

  • Michelle Gampe Antworten

    Hallo Thomas,

    vielen Dank für deinen Kommentar. Wir drücken die Daumen, dass dein Onkel sich in seinem Urlaub gut entspannen und erholen kann. Wichtig ist eine Reiseversicherung. Schaut dazu gerne mal bei uns vorbei: https://www.ergo.de/de/Produkte/Reiseversicherung

    Viele Grüße von Michelle aus dem Social Media Team

  • Anton Schneider Antworten

    Ich bevorzuge es auch lieber, eine Ferienunterkunft, statt ein Hotel zu buchen. Mit der Familie ist das generell einfacher. Aber es kommt auch schon häufiger vor, dass es nicht so zufriedenstellend ist. Da können einige Hotels glücklicherweise auch familienfreundlich etwas anbieten.

  • Jennifer Germeshausen Antworten

    Hallo Anton,

    ja, das stimmt, beide Unterkünfte haben wohl ihre Vorteile. Vielen Dank für dein Feedback!

    Liebe Grüße von Jenny aus dem Social Media Team 🙂

  • Vincent Rondwijk Antworten

    Es ist sehr ärgerlich, wenn man mit seiner Urlaubsunterkunft oder seinem Hotel nicht zufrieden ist. Aus Erfahrung weiß ich, dass es am besten ist, wenn Sie Ihre Beschwerden sofort melden. Auf diese Weise kann eine Lösung gefunden werden, und Ihr Urlaub wird so wenig wie möglich gestört.

  • Jennifer Germeshausen Antworten

    Hallo Vincent,

    ja das stimmt, sowas ist wirklich sehr ärgerlich. Danke für dein Feedback und deine Tipps!

    Liebe Grüße von Jenny aus dem Social Media Team 🙂

  • Dennis Becker Antworten

    Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Tagungshotel. Dabei ist es gut zu wissen, dass man im Falle der Unzufriedenheit auch gewisse Rechte geltend machen kann. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

Diskutiere mit!

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachten wir die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Ausführliche Informationen findest du im Datenschutzbereich unserer Webseite. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Alle Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Hiermit erkläre ich mich mit der Netiquette einverstanden.

Captcha

ERGO Unfallversicherung

Sicherheit für ein aktives Leben

Hervorragender Schutz, wenns drauf ankommt: wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift.

Mehr erfahren

Unser ERGO Blog – macht es dir einfach

Wir verstehen Versicherung genauso gut wie Alltägliches. Unsere Tipps geben wir gern weiter, um dir das Leben einfacher zu machen. Mit einem Team aus Mitarbeitern und Bloggern inspirieren wir dich jede Woche neu.

unsere Autoren

© ERGO Direkt AG – 2024